Bonner Landgericht Kundin verklagt Bäcker nach bösem Sturz

Bonn · Sie wollte nur schnell frische Brötchen kaufen, um sonntags mit ihrem Mann gemütlich zu frühstücken – und landete statt dessen im Krankenhaus. Der Bäckerei warf sie Verkehrssicherungspflichtverletzung vor und forderte 25.000 Euro Entschädigung. Als deren Versicherung nur einen Bruchteil zahlte, zog die Kundin vor Gericht.

Bonner Landgericht: Kundin verklagt Bäcker nach bösem Sturz
Foto: dpa

Die 49-Jährige stürzte vor der Bäckerei so unglücklich über eine Sonnenschirmhalterung, dass sie sich Brüche in Arm und Schulter zuzog. Monatelang hatte sie starke Schmerzen und konnte den Haushalt nicht führen.

Wie Landgerichtssprecher Bastian Sczech bestätigte, geschah es am 29. Dezember 2013. Gegen 10 Uhr ging die 49-Jährige über den im Sommer als Terrasse mit Außensitzplätzen genutzten Vorplatz der Bäckerei in Richtung Eingangstür, als sie über eine der 25 Zentimeter aus dem Boden ragenden Schirmhalterungen stolperte und stürzte zu Boden.

Sechs Wochen lang, so trug sie im Prozess vor der 13. Bonner Zivilkammer vor, war sie komplett erwerbsunfähig und auf die Hilfe ihres Mannes angewiesen. Und auch in den folgenden 88 Wochen litt sie ständig unter starken Schmerzen und musste Schmerzmittel nehmen und Physiotherapie machen. Ihr Mann musste sich mehrere Wochen frei nehmen, um sie zu versorgen. Noch immer sei sie in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt, so die Klägerin. Und dafür müsse die Bäckerei zahlen. Dass die sich schuldig fühle, sei ja schon daran zu sehen, dass die Halterungen am Tag nach ihrem Unfall entfernt worden seien.

16 000 Euro Schmerzensgeld verlangte die Kundin, weitere 7500 für Haushaltshilfe und rund 1500 Euro für diverse Ausgaben. Überdies forderte sie die Übernahme sämtlicher Folgekosten aus dem Unfall, da sie seitdem zu 40 Prozent erwerbsgemindert sei. Als die Versicherung der Bäckerei nur 5850 Euro zahlte, zog sie vor das Landgerichts, wo sie die Meinung vertrat: Ladenlokale mit Außenbereich müssen barrierefrei sein ohne leicht zu übersehende Hindernisse. Die Bäckerei hielt dagegen: Die Halterungen seien gut erkennbar gewesen, noch nie sei jemand darüber gestürzt. Dass man sie entfernt habe, sei nur eine Vorsichtsmaßnahme gewesen und kein Schuldeingeständnis. Die Kundin allein sei Schuld, denn jeder müsse sein Verhalten an erkennbare Verhältnisse anpassen.

Auch das Gericht ließ erkennen, dass es der Klage wenig Aussicht auf Erfolg einräumte, schlug jedoch eine gütliche Einigung vor – schon wegen der Unfallfolgen. Und aus reiner Kulanz erklärte sich die Bäckerei bereit, noch einmal 5000 Euro an die Frau zu zahlen. Damit ist der Fall abgeschlossen.

Aktenzeichen: 13 O 305/15

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