Oberverwaltungsgericht bestätigt Kunst!Rasen darf lauter sein

MÜNSTER/BONN · Die von der Stadt Bonn erteilte Baugenehmigung für den Kunst!Rasen 2013 war nicht rechtens. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies im Berufungsverfahren den Widerspruch der Stadt Bonn ab und bestätigte zwar damit das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts. Das OVG hat indes eine andere Einschätzung darüber, wie hoch die einzuhaltenden Lärmmesswerte sein dürfen.

 Die Gruppe "The BossHoss" gastierte im September dieses Jahres auf dem Kunst!Rasen.

Die Gruppe "The BossHoss" gastierte im September dieses Jahres auf dem Kunst!Rasen.

Foto: Horst Müller

"Das OVG geht von einem anderen Schutzniveau aus als das Verwaltungsgericht in Köln", so der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht, Ulrich Lau. Das Kölner Gericht hatte im vergangenen Jahr auf dem Standpunkt gestanden, die Stadt hätte bei der Baugenehmigung von einem höheren Schutz ausgehen müssen.

Nach einem ausführlichen Erörterungstermin vor Ort am vergangenen Freitag ist die nächste Instanz, das OVG Münster, nun aber zur Auffassung gelangt, dass das Haus des Klägers im Beueler Süden, praktisch direkt gegenüber des Kunst!Rasen-Geländes in der Gronau, nicht als "reines", sondern als "allgemeines" Wohngebiet einzuordnen sei. Damit stünden den Veranstaltern doch höhere Dezibelgrenzen zur Verfügung, so Lau. Im allgemeinen Wohngebiet darf die Schallgrenze nämlich um fünf Dezibel höher liegen, nämlich bei 55 Dezibel bis 20 Uhr und 50 Dezibel (db) ab 20 Uhr. Bei den sogenannten seltenen Ereignissen, die auf zehn pro Jahr beschränkt sind, liegt die maximale Dezibelgrenze bei 65 db.

Das Gericht rügte vor allem, dass die Stadt die Begründung der Dezibelgrenzen in der Baugenehmigung "nicht hinreichend begründet hat". Lau: "Da muss die Stadt noch mal ran." Wie berichtet, betrifft das Verfahren die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung der Stadt, die hier Beklagte ist, für die "temporäre Veranstaltungsfläche" Kunst!Rasen in der Rheinaue für den Zeitraum vom 7. Juni bis 22. September 2013. Das Verwaltungsgericht Köln hatte auf die Klage der Eigentümer eines Grundstücks in der Nähe des Beueler Rheinufers festgestellt, dass die Baugenehmigung rechtswidrig gewesen ist.

"Im Prinzip ändert sich für uns nicht viel", sagte Martin J. Nötzel vom Veranstalterduo Kunst!Rasen gestern kurz nach der Urteilsverkündung in Münster. "Wir haben in diesem Jahr mit unseren Konzerten die Grenzen eingehalten, die das Gericht vorgibt. “Unheilig„ lag zum Beispiel bei maximal 60 Dezibel."

"Wir sehen unsere Auffassung bestätigt, dass das Haus des Beschwerdeführers in einem allgemeinen und nicht in einem reinen Wohngebiet liegt", sagte Bonns stellvertretender Pressesprecher, Marc Hoffmann. "Ansonsten hat die Verwaltung in der Verhandlung neue Erkenntnisse gewonnen. Wie wir mit diesen umgehen, werden wir prüfen, sobald das schriftliche Urteil vorliegt."

Das Urteil sei "so in Ordnung für uns", sagte Veranstalter Ernst Ludwig Hartz. "Wir werden uns, wie schon 2014, auch 2015 genau an die Vorgaben des Gerichts halten. Wir freuen uns auf ein paar schöne Konzerte im Sommer." Sie würden noch in dieser Woche mit zwei weiteren Konzerten in den Vorverkauf gehen.

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