Kommentar zum Konzertlärm-Streit Kunst!Rasen-Einigung ist gut für Bonn

Meinung | Bonn · GA-Redakteurin Lisa Inhoffen lobt die Kompromissbereitschaft der Anwohner beim Streit um den Kunst!Rasen. Die hätte sie sich jedoch auch an anderer Stelle gewünscht.

Das ist für die Freunde von Open-Air-Konzerten eine frohe Botschaft, die die Stadt Bonn so kurz vor Weihnachten aus Münster mitgebracht hat. Die Einigung der Parteien vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gibt den Veranstaltern des Kunst!Rasen für die nächsten Jahren jedenfalls eine gewisse Rechts- und damit Planungssicherheit. Die erzielte Einigung ist umso erfreulicher, als dass die Kläger, die natürlich wie alle Anwohner ein berechtigtes Interesse an Lärmschutz haben, sich am Ende nicht als Hardliner erwiesen, sondern kompromissbereit gezeigt haben.

Einen Beitrag zur letztlich gütlichen Einigung haben aber auch die intensiven Bemühungen der Kunst!Rasen-Macher geleistet, den Lärmpegel so niedrig wie möglich zu halten und trotzdem für puren Klanggenuss zu sorgen. Ein teurer Spagat, den man unbedingt honorieren muss. Denn er ist gut für Bonn. Die Konzerte auf dem Kunst!Rasen haben sich längst etabliert und eine große Fangemeinde. Sie sind aus der Stadt nicht mehr wegzudenken und bereichern das kulturelle Leben vor allem der jüngeren Generationen. Deshalb war es gut, dass die Stadtverwaltung in dem Fall nicht eingeknickt ist und die Verfahren durchgezogen hat.

Das hätten sich viele Bürger sicher auch beim Streit um die Klangwelle auf dem Münsterplatz gewünscht. Ein Publikumsmagnet, den die Stadt leider an Bad Neuenahr verloren hat, nachdem zwei Anwohner in der City wegen Lärmbelästigung mit Klage gedroht hatten. Obwohl zu dem Zeitpunkt die Veranstalter ebenfalls so einiges in Lärmimmissionsschutz-Maßnahmen investiert hatten.

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