Anruf bei der Stadt Kurzes Ortsgespräch für zwei Euro

Bonn · Mehr als zwei Euro Kosten für ein dreieinhalbminütiges Ortsgespräch mit der Stadt: Eine 1&1-Kundin kann sich das nicht erklären, denn eigentlich telefoniert sie mit einer Flatrate. Wie kann das sein?

Einzelne Telefonanbieter berechnen für den Anruf bei der Stadt Bonn eine Gebühr. Die Verwaltung selbst hat nichts damit zu tun.

Einzelne Telefonanbieter berechnen für den Anruf bei der Stadt Bonn eine Gebühr. Die Verwaltung selbst hat nichts damit zu tun.

Foto: Richard Bongartz

Der Einzelverbindungsnachweis, der dem GA vorliegt, belegt, dass neben 70 Cent Grundgebühr für das Gespräch noch 49 Cent pro Minute anfielen.Und das scheint kein Einzelfall zu sein. Der Bundesnetzagentur ist nach eigenen Angaben bekannt, „dass einzelne Anbieter von Telekommunikationsdiensten eine Vielzahl von Ortsnetzrufnummern aus ihren Flatrates herausnehmen und gesondert tarifieren“, so Sprecher Michael Reifenberg.

„Typischerweise handelt es sich dabei um vielfrequentierte Rufnummern, unter denen zum Beispiel Telefonkonferenz-, Chat- und Calling-Card-Dienste betrieben werden“, sagt er. Das ist noch nicht einmal illegal, weil es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz handelt (siehe Infotext). Für den Kunden bedeutet das allerdings, dass das Ortsgespräch im Prinzip nicht mehr das ist, was es mal war: Auch bei normalen Vorwahlen könnte es wie im Fall der Bonner Stadtverwaltung sein, dass zusätzliche Kosten entstehen.

Mehrere Beschwerden

Die Stadt weist mittlerweile auf ihrer Homepage darauf hin, dass es bei Anrufen unter 77-0 zu höheren Kosten kommen kann, die durch einzelne Telefonanbieter verursacht werden. Es ist also wohl nicht nur 1&1. Zu den konkreten Fällen äußert sich die Verwaltung allerdings nicht weiter. „Wir wollen es mit den Betroffenen und Unternehmen klären“, sagt der städtische Vizesprecher Marc Hoffmann zu den Beschwerden, von denen es mehrere gab. Die Telekom gehört nach eigenen Angaben nicht zu den kritisierten Providern. Spezielle Dienste kosten bei ihr zwar auch Gebühren, aber „es handelt sich ausschließlich um Service-/Sonderrufnummern“, so Sprecher Dirk Wende. Also keine Ortsgespräche.

Miriam Rusch von der Verbraucherzentrale NRW weiß, dass es möglich ist, Zusatzgebühren zu verlangen: „Ich kenne aber keine konkreten Fälle.“ Ihr Eindruck sei jedoch, dass es sich nicht um eine übliche Masche handele. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale will die rechtliche Lage nochmals prüfen, heißt es aus Berlin. „Kunden sollten sich informieren, welche Rufnummern von ihrer Flatrate im Detail umfasst sind“, empfiehlt Reifenberg. Zudem sollten Kunden die Einzelverbindungsnachweise prüfen. Sollte es dann doch um Schadensersatzforderungen gehen, sollte man sich an die Verbraucherzentralen wenden. Es handele sich dann um eine zivilrechtliche Angelegenheit.

1&1 konnte am Freitag noch kein Licht ins Dunkel bringen. Das Problem der Bonner Kundin werde von den Fachabteilungen überprüft. Näheres könne man noch nicht sagen, so Sprecherin Salomé Weber. Es gebe aber „kein erhöhtes Beschwerdeaufkommen“.

Hilfe bei Fragen bietet der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, Tel. 0 30/22 48 05 00, E-Mail verbraucherservice@bnetza.de.

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