Kommentar zur Ladenöffnungs-Urteil Ladenöffnungsgesetz muss auf den Prüfstand

Meinung | Bonn · Die verkaufsoffenen Sonntage in Bonn und Bad Godesberg sind vom Gericht gestrichen. Es gibt gute Gründe, die Sonntagsruhe zu schützen. Aber in Bonn besteht mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Übereinkunft über eine maßvolle Terminierung verkaufsoffener Sonntage.

Es gibt gute Gründe in einer Zeit, in der rund um den Globus 24 Stunden täglich im Internet virtueller Handel betrieben wird, die Kaufleute zu schützen, die noch einen wirklichen Laden betreiben und der Verödung der Innenstadt etwas entgegensetzen. Die Argumente für die eine wie die andere Seite liegen zur Genüge auf dem Tisch. In Bonn haben Geschäftsinhaber, Industrie- und Handelskammer, Stadt und die Kirchen eine Übereinkunft getroffen, die klar besagt: verkaufsoffene Sonntage ja, aber mit Maß. Das ist eine gute Lösung, weil sie maßvoll ist und die Wünsche aller berücksichtigt. Auch die der Menschen übrigens, die in einem gefühlt immer dichter werdenden Alltag, den Tag suchen müssen, an dem sie gemeinsam einkaufen gehen. Freude am Konsum ist beileibe nicht alles, aber er ist doch unbestreitbar ein Teil des Lebens vieler Bürger.

Dem wollte offenbar auch die nordrhein-westfälische Landesregierung Rechnung tragen. Das neue, überzogene Ladenöffnungsgesetz sieht deshalb mehr verkaufsoffene Sonntage vor – bis zu acht Stück. Dieses Gesetz gehört auf den Prüfstand. Es ist ganz offenbar so schlecht geschrieben, dass es juristisch angreifbar ist. Die Zahlen unterstreichen das eindrucksvoll. Die Gewerkschaft Verdi ist bei rund 180 abgeschlossenen Eilverfahren nur vier Mal gescheitert.

Das Kölner Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung für Bonn damit, dass die Verkaufsöffnung die Veranstaltung (also die Weihnachtsmärkte) nicht überstrahlen dürfe. Man stellt sich schon die Frage, welche Veranstaltung so groß sein mag, dass das umgekehrt der Fall ist. Nach dieser Logik dürfte es eigentlich kaum noch verkaufsoffene Sonntage geben. Die Stadt hat nun ihrerseits zu prüfen, wie sie alle formalen Vorgaben erfüllen kann, um dem neuen Ladenöffnungsgesetz zu entsprechen. Zumindest solange es kein besseres Gesetz gibt.

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