Kommentar Lärm in Bonn - Mit zweierlei Maß gemessen

Da verstehe noch einer die Welt: Was in Bonn nicht geht, soll in Siegburg funktionieren? Dabei liegt auch die Kreisstadt auf NRW-Gebiet, gelten also genau dieselben Gesetze.

Wo kein Kläger, da kein Richter, sagt andererseits der Volksmund. In Bonn ist es deshalb ja mit der Klangwelle neun Jahre gut gegangen, bis dann zwei Anwohner mit Klage drohten und die Stadt die Genehmigung nicht mehr erteilte. Sollte das Spektakel wirklich auf die andere Rheinseite wechseln, dann ist es aller Voraussicht nach wohl auch dort nur eine Frage der Zeit, wann der erste dagegen vorgeht. Dann sind auch Bürgermeister Huhn die Hände gebunden.

Es sei denn, man lässt es einmal auf eine Klage ankommen. Denn die Spielräume einer Kommune, solche Veranstaltungen zu genehmigen, sind der Bonner Landtagsabgeordneten Renate Hendricks zufolge offensichtlich doch viel größer, als bisher immer gesagt wurde. Also: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Bevor man die für die Bonner City so erfolgreiche Klangwelle ziehen lässt, sollten alle Verantwortlichen noch einmal einen Versuch starten, eine Lösung zu finden.

Absolut unverständlich bleibt es hingegen, dass die Klangwelle wegen Lärmbelästigung untersagt werden kann, nicht aber der Seilkran in Vilich, der zur Bodenverdichtung bis zu 500 Mal täglich einen Betonklotz aus einer Höhe von 20 Metern auf den Boden rammen darf. Dort sind mehr als 100 Anwohner auf die Barrikaden gegangen - und mit ihren Beschwerden bisher gegen die Wand gelaufen. Da verstehe wirklich noch einer die Welt.

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