Pflegefamilie für Flüchtling in Bonn Landesbehörde will für 16-Jährigen kein Kindergeld zahlen

Bonn · Ein Pflegefamilie aus Bonn erhält vom zuständigen Landesamt für Besoldung NRW kein Kindergeld, weil der aufgenommene Flüchtlingsjunge mit 16 Jahren zu alt sei.

 Auch bei der Küchenarbeit geht der Flüchtlingsjunge seiner Pflegemutter Dorothee Paß-Weingartz ohne Murren zur Hand.

Auch bei der Küchenarbeit geht der Flüchtlingsjunge seiner Pflegemutter Dorothee Paß-Weingartz ohne Murren zur Hand.

Foto: Privat

Die eigenen drei Kinder sind erwachsen und längst aus dem Haus. „Wir hatten also reichlich Platz“, sagt Dorothee Paß-Weingartz. Seit Anfang April ist eines der Kinderzimmer wieder belegt. Die einstige Frontfrau der Grünen-Ratsfraktion und ihr Mann Hans Weingartz, ein pensionierter Lehrer, haben einen Flüchtlingsjungen als Pflegekind aufgenommen. Der 16-jährige Afghane kam 2015 ohne Eltern nach Deutschland und hat nach einer langen Odyssee bei Familie Weingartz in Beuel ein neues Zuhause gefunden. „Er ist für uns praktisch wie ein viertes Kind“, sagt die Pflegemutter. Als ihr Mann für Ahmed (Name geändert) das auch Pflegeeltern zustehende Kindergeld beantragen wollte, erhielt er eine Abfuhr.

Denn: Das zuständige Landesamt für Besoldung NRW schließt kategorisch aus, dass zwischen einem Kind ab 16 Jahren und seinen Pflegeeltern der Aufbau „eines dauerhaften familienähnlichen Verhältnisses“ möglich sei. „Bei einem Kind, welches bereits das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist das Bestehen eines familienähnlichen Bandes zu verneinen“, heißt es wörtlich in dem Ablehnungsbescheid. Dagegen hat das Ehepaar Weingartz Einspruch erhoben. Auf Nachfrage des GA bei der Behörde hieß es, diese Regelung gelte unabhängig davon, ob es sich um ein deutsches, ein ausländisches oder ein Flüchtlings-Pflegekind handele. „Selbstverständlich wird jeder Einzelfall gesondert betrachtet“, so Claudia Wolf vom Landesamt weiter. Darüber kann Paß-Weingartz nur lachen: „Unseren Fall hat niemand gesondert geprüft.“

Auf seiner Seite hat das Ehepaar Jugendamtsleiter Udo Stein. Er zeigte sich von der Ablehnung überrascht. „Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis“, sagt er. Davon höre er auch zum ersten Mal. Allerdings ist es auch eine Premiere in Bonn, dass sogenannte unbegleitete Flüchtlingskinder in Pflegefamilien leben. Familie Weingartz und fünf weitere Pflegeelternpaare leisten quasi Pionierarbeit. Sechs weitere Ehepaare werden Stein zufolge auf ihre neue Aufgabe derzeit noch gründlich vorbereitet. Weitere Eltern werden gesucht.

Die Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien ist für eine Kommune grundsätzlich die preiswerteste Variante (siehe Infobox). Allerdings legt Stein Wert auf die Feststellung, dass es nicht ums Geld geht. „Wir schauen zu allererst, welches die beste Lösung für das Kind ist.“ Ahmed hat vor seinem Umzug ins Haus der Familie Weingartz in einer betreuten Wohnung für Jugendliche gelebt. Es war sein ausdrücklicher Wunsch, sagt Paß-Weingartz, bei einer Familie zu leben. Seither hat der Junge, der Fremden gegenüber immer noch sehr scheu ist und auf keinen Fall mit Journalisten reden will, einen großen Sprung gemacht.

Er wechselte von der Internationalen Klasse einer Gesamtschule in die Klasse 9 eines Gymnasiums. Im neuen Schuljahr besucht er die Oberstufe. Paß-Weingartz ist stolz: „Er spricht schon so gut Deutsch und hat in Mathe eine Eins.“ Ahmeds Ziel ist das Abitur. Somit wird der 16-Jährige noch mindestens drei Jahre in ihrem Haus in Beuel leben. „Wir sind miteinander schon sehr vertraut, nur von seiner Familie und seiner Flucht will er nicht so viel erzählen“, so die Pflegemutter. Sie weiß nur: Die Familie wurde von den Taliban verfolgt und flüchtete in den Iran. Dort starb der Vater, die Mutter fühlte sich wieder schutzlos und schickte Ahmed, den jüngsten Sohn, auf die Flucht nach Europa. Der Junge habe seitdem keinen Kontakt mehr zu seiner leiblichen Mutter.

„Wir ersetzen ihm jetzt die Eltern und das hoffentlich möglichst lange“, sagt Paß-Weingartz. Sie und auch andere der sechs Pflegeeltern von Flüchtlingskindern haben einen Beschwerdebrief an NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft verfasst. „Notfalls werden wir auf Zahlung des Kindergeldes klagen“, erklärt sie.

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