Landgericht in Bonn Mehrere Jahre Haft für 38-Jährigen nach Vergewaltigung

Bonn · Das Landgericht hat einen 38-Jährigen verurteilt, weil er sich vor zwei Minderjährigen entblößt und eine weitere Jugendliche vergewaltigt hat.

 Vor dem Landgericht wurde ein 38-Jähriger verurteilt.

Vor dem Landgericht wurde ein 38-Jähriger verurteilt.

Foto: dpa/Daniel Naupold

Ein 38-Jähriger ist an diesem Freitag wegen Vergewaltigung und Exhibitionismus von der 2. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Kammer ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten gefordert hatte.

Gleich drei Minderjährige wurden an einem Sommertag im vergangenen Jahr Opfer des Mannes: Bereits am frühen Morgen des 21. Juni 2019 gegen sechs Uhr hatte sich der drogensüchtige Täter gemeinsam mit einem Freund in den Toilettenräumen eines Schnellrestaurants in der Bonner Poststraße vor einem zwölf- und einem 13-jährigen Mädchen entblößt und sexuelle Handlungen an sich vorgenommen. Täter und Opfer kannten einander von der Drogenszene am Hofgarten. Die Mädchen seien allerdings auch nicht ganz ohne Probleme gewesen, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen: Außerdem hätten sie es zweifelsohne erfolgreich darauf abgesehen deutlich älter zu wirken. Daher habe man die Aussage des Verurteilten, er habe das wahre Alter der beiden nicht gekannt, auch durchaus glaubwürdig gewesen sei. Dennoch sei die Tat an sich auch unabhängig vom Alter der Opfer verabscheuungswürdig, nur könne man sie nicht, wie von der Anklage beantragt, als sexuellen Missbrauch von Kindern, sondern nur als Exhibitionismus werten.

Deutlich gravierender war ohnehin die nur wenige Stunden später folgende Vergewaltigung: Nachdem er aus der U-Bahn gestiegen war, fiel dem Mann eine Jugendliche auf, die er nur flüchtig kannte. Bereits in diesem Moment, so zeigte sich das Gericht überzeugt, habe er den Plan gefasst sie zu vergewaltigen. Das werde insbesondere daran deutlich, dass er sie sofort unter einem Vorwand dazu brachte, mit ihm zu einer uneinsehbaren Grünfläche zu gehen. Er wolle ihr etwas sagen, ohne dass es jemand anderes mitbekomme. Stattdessen begann er, sein Opfer zu vergewaltigen.

Ein Geständnis hätte dem Verurteilten durchaus einige Jahre Haft ersparen können, stattdessen erzählte er dem Gericht aber eine Geschichte, die die Richter als „Märchenstunde“ werteten: Er habe eine Beziehung zu seinem Opfer gehabt und erst an dem fraglichen Sommertag das wahre Alter seiner Freundin erfahren, lautet die Kurzfassung seiner obendrein widersprüchlich vorgetragenen Einlassungen. Die Schilderungen des Opfers erschienen der Kammer hingegen in jedem einzigen Punkt plausibel, außerdem deckten sich die Angaben der Jugendlichen mit den Ergebnissen der Spurensicherung. „Die DNA-Spuren passen haargenau zu den Schilderungen des Opfers“, hielt Schmitz-Justen dem Verurteilten noch einmal vor. Er sei zwar der Einzige im Saal, der lügen dürfe. Er müsse dann aber auch die Konsequenzen tragen, wenn er der Falschaussage überführt werde.

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