Nach Attacke auf Wachtmeister vor Gericht 41-Jähriger muss nach Urteilsspruch dauerhaft in Psychiatrie

Bonn/Rheinbach · Ein 41-jähriger Mann muss dauerhaft in eine psychiatrische Anstalt. Das entschied das Landgericht Bonn am Donnerstag. Der Mann war bereits mehrfach polizeilich aufgefallen.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Oliver Berg

„Ein außergewöhnliches Verfahren geht heute zu Ende“, sagte Claudia Gelber. Die Vorsitzende Richterin der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht hatte soeben die dauerhafte Unterbringung eines 41-jährigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die größte Besonderheit des Prozesses war, dass er komplett ohne die Anwesenheit des Beschuldigten über die Bühne gegangen war. „Es handelt sich bei dem Beschuldigten um einen völlig randständigen Menschen“, so Gelber. Der 41-Jährige befinde sich in komplettem körperlichem und geistigem Verfall. Dazu komme es immer wieder zu Aggressionsdurchbrüchen, die nur schwer vorhersehbar seien. Daher sei es auch eine Frage der Sicherheit gewesen, das Verfahren in Abwesenheit des Beschuldigten durchzuführen. Vor Jahresfrist hatte er als Angeklagter in einem anderen Verfahren in Bonn mehrere Justizbedienstete angegriffen.

Zwar soll der Mann bereits als Kind in psychiatrischer Behandlung gewesen sein. Der schlechte Zustand des Beschuldigten resultiert aber zum größten Teil aus dauerhaftem Alkoholmissbrauch: Heute leidet der Mann an dem sogenannten „Korsakof-Syndrom“ dessen Hauptsymptom eine Form der Gedächtnisstörung ist. Zum Start des Verfahrens war der Beschuldigte von einem beauftragten Richter in der LVR-Klinik Essen vernommen worden, in der er im vergangenen Herbst vorläufig untergebracht wurde. Allzu ergiebig war das Ergebnis des Gesprächs allerdings aufgrund des Zustands des Patienten nicht.

41-Jährige hat 27 Einträge im Strafregister des Bundes

Immer wieder war der Mann mit dem Gesetz in Konflikt geraten; stolze 27 Einträge hat er im Bundeszentralregister angesammelt. Seit rund zehn Jahren lebte der Mann ohne festen Wohnsitz in Köln. Jedenfalls in der Zeit, in der er nicht gerade eine Haftstrafe zu verbüßen hatte. Das aktuelle Verfahren resultierte nun im Wesentlichen aus zwei Taten: Am 22. April vergangenen Jahres sollte sich der der damals 40-jährige wie erwähnt wieder einmal vor dem Bonner Amtsgericht verantworten: Kurz nachdem ein Justizwachtmeister seine Handschellen geöffnet hatte, bespuckte er den Beamten und attackierte ihn mit einem Schlag ins Gesicht. Der Wachtmeister erlitt einen Nasenbeinbruch sowie eine Prellung im Auge und ist seither dienstunfähig. Bereits am 30. September 2021 war er als Häftling in der Justizvollzugsanstalt Rheinbach auffällig geworden. Damals hatte er einem Vollzugsbeamten bei der Frühstücksausgabe gedroht, er werde jeden Beamten „abstechen“, der seine Zelle beträte.

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