Am Bonner Landgericht 70-Jähriger wegen Volksverhetzung zu 500 Euro Strafe verurteilt

Bonn · „Weiber sind keine Menschen“: Ein 70-Jähriger stand wegen Volksverhetzung in sechs Fällen zum dritten Mal vor dem Bonner Landgericht. Der Angeklagte zeigte sich vor der 11. Strafkammer uneinsichtig - wurde jedoch schließlich zu einer Geldstrafe verurteilt.

 Ein 70-Jähriger äußert sich abwertend gegenüber Frauen. Der Fall hat eine Debatte über Volksverhetzung ausgelöst. Foto: dpa

Ein 70-Jähriger äußert sich abwertend gegenüber Frauen. Der Fall hat eine Debatte über Volksverhetzung ausgelöst. Foto: dpa

Foto: dpa/Daniel Naupold

„Männer sind Menschen, und Frauen nehmen nur am Menschsein teil.“ Deswegen auch seien sie nur „Menschen zweiter Klasse“. Mit solchen Sätzen bekämpft ein 70-jähriger Bonner seit rund acht Jahren den Feminismus, der sich – so der Autor – „die Vernichtung der Männer“ auf die Fahne geschrieben habe. Auf seiner Internetplattform „weiberplage“ ist der ehemalige Lkw-Fahrer angetreten, die Würde des Mannes wiederherzustellen. Nun hat ihn das Bonner Landgericht zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Eine Revision vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) ist möglich. Das Verfahren hat eine lange Vorgeschichte durch die gerichtlichen Instanzen und landete zum dritten Mal vor einem Bonner Gericht.

 Mit so zweifelhaften Thesen, dass der Mann „der Schöpfer der Zivilisation und Kultur, dass die Frau parasitär“ und „den Tieren näherstehend“ sei, war der Mann in Erscheinung getreten. Erstklassig sei die Frau ausschließlich bei „Schönheitswettbewerben, bei Unterhaltsabzockereien, beim Falschbeschuldigen und als Kindermörderinnen“.

Der Bonner Fall hat die juristische Diskussion aufgeworfen, ob öffentlich zugängliche Beiträge, die Frauen allgemein verunglimpfen, zum Hass aufstacheln und die Menschenwürde angreifen unter den Paragrafen 130 Strafgesetzbuch der Volksverhetzung zu fassen sind. Das Bonner Amtsgericht hatte im Mai 2019 entschieden, dass wer einen Teil der Bevölkerung – nämlich die Frauen – diskriminiere und damit den öffentlichen Frieden störe, sich strafbar mache. Der Angeklagte wurde damals zu 550 Euro Geldstrafe verurteilt.

Angeklagter zeigt sich uneinsichtig

Der 70-Jährige legte Berufung gegen das Urteil ein. Mit Erfolg. Denn das Bonner Landgericht hat den weiterhin notorischen Verfasser der Verunglimpfungen im Dezember 2019 freigesprochen, aus rechtlichen Gründen. Der Volkverhetzungsparagraf, so die Überzeugung des Berufungsrichters, schütze nur Minderheiten, die einer nationalen, rassischen, religiösen oder ethnischen Gruppe angehörten. Das Merkmal Geschlecht jedoch sei nicht erfasst.

Der Fall landete vor dem OLG: Die Richter des 1. Senates entschieden, dass auch die allgemeine Verunglimpfung von Frauen eine Volksverhetzung sein kann. Denn im Paragrafen 130, Abs. 1, Nr. 1 stünde, dass nicht nur Minderheiten geschützt werden, sondern auch „Teile der Bevölkerung“, wenn sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. Das OLG hat den Fall wieder ans Landgericht Bonn zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Vor der 11. Strafkammer zeigte sich der Angeklagte nun weiterhin uneinsichtig – und hielt ein Plädoyer für das „hohe Gut der Debattenkultur“. Obwohl er seit 2015 wisse, dass seine Internet-Äußerungen von Juristen als strafbar bewertet würden, habe er weitergemacht. Vorsitzende Anke Klatte: „Wenn der Staat sagt, da ist eine Grenze überschritten, müssen sie das hinnehmen und können nicht so tun, als wäre alles in Ordnung.“

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