Störung der Totenruhe Obdachloser wegen Abtrennens eines Kopfes in Bonn vor Gericht

Bonn · Der Obdachlose, der am 28. Juni einen abgetrennten menschlichen Kopf auf den Stufen des Landgerichts in Bonn abgelegt hatte, muss sich bald dafür vor Gericht verantworten.

 Vor dem Bonner Landgericht war im Juni ein abgetrennter menschlicher Kopf abgelegt worden. Der Torso lag am Alten Zoll.

Vor dem Bonner Landgericht war im Juni ein abgetrennter menschlicher Kopf abgelegt worden. Der Torso lag am Alten Zoll.

Foto: dpa/Thomas Banneyer

Im Fall des abgetrennten menschlichen Kopfes, den ein Obdachloser am Nachmittag des 28. Juli auf den Stufen vor dem Bonner Landgericht abgelegt hatte, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben: Ein 39-jähriger Mann aus dem Drogenmilieu muss sich demnächst wegen Störung der Totenruhe vor dem Bonner Landgericht verantworten. „Beschimpfender Unfug am Körper eines verstorbenen Menschen“ lautet juristisch korrekt der konkrete Tatvorwurf. Das bestätigte die Sprecherin des Bonner Landgerichts, Gerlind Keller, dem GA am Freitagmorgen. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht festgelegt worden.