Mit Zivilstreife der Polizei kollidiert Lehrerin belastet Busfahrer nach Unfall

Bonn · Vor dem Bonner Landgericht wurde am Mittwoch ein Fall verhandelt, bei dem es um den Unfall einer Zivilstreife mit einem Linienbus ging. Zur Aufklärung trug eine Zeugin mit fotografischem Gedächtnis bei.

 Vor dem Bonner Landgericht ging es um einen Unfall, bei dem ein Linienbus und ein Streifenwagen beteiligt waren.

Vor dem Bonner Landgericht ging es um einen Unfall, bei dem ein Linienbus und ein Streifenwagen beteiligt waren.

Foto: dpa/Daniel Naupold

Zeugenaussagen sind im Allgemeinen mit Vorsicht zu betrachten. In der Erinnerung verschwimmt so manches sicher Geglaubte schnell und dann wird aus einem grauen Kombi auch schon mal eine beige Limousine. Mit einer ganz besonderen Zeugin hatte es nun die erste Zivilkammer am Bonner Landgericht unter der Leitung von Stefan Bellin zu tun: „Ich bin Autistin und habe ein fotografisches Gedächtnis“, erklärte eine 39-jährige Lehrerin, die als Fahrerin eines roten Kleinwagens Zeugin eines Unfalls wurde, der Kammer.

Es geschah am 26. Februar vergangenen Jahres: Eine Zivilstreife wurde zu einem Raubüberfall auf eine Bäckerei in Troisdorf gerufen. Mit Blaulicht und Martinshorn bogen die beiden Polizisten mit ihrem silbergrauen Passat aus der Ausfahrt der Autobahn 565 auf die Landesstraße 269 in Richtung Norden ein. Weiter kamen sie nicht, denn mitten auf der Kreuzung kollidierte ihr Wagen mit einem Linienbus, dessen Fahrer den Einsatzwagen offenbar übersehen hatte. Dessen Versicherung wollte nun vom Land Nordrhein-Westfalen als Halter des Polizeiwagens 75 Prozent des an dem Bus entstandenen Schadens erstattet haben. Auf das fehlende Viertel verzichteten die Kläger von vornherein, weil sie ein Mitverschulden des Busfahrers einräumten.

Der berichtete dem Gericht als Zeuge, dass er das Horn zwar gehört habe, aber wegen der von seiner Position nicht einsehbaren Autobahnausfahrt den Wagen nicht habe sehen können. So sei er, weil seine Ampel Grün gezeigt habe, vorsichtig weitergefahren.

Das konnte die Fahrerin des roten Kleinwagens allerdings nicht bestätigen: Als laufe ein Film vor ihr ab, legte sie ihre Hände an den Kopf und beschrieb dem Gericht ihre Erinnerungen. Sie habe auf der Spur rechts neben dem Bus gestanden und gewartet.

Den Einsatzwagen auf der Ausfahrt habe man gut sehen können – der Busfahrer von seiner erhöhten Position aus eher noch besser als sie. Sie habe sich noch sehr gewundert, warum der Linienbus einfach weiterfuhr.

Nach der Einlassung der Augenzeugin ließ die Kammer keinen Zweifel daran, welchen Ablauf sie als den wahrscheinlichsten betrachte. Es sei eher von einem umgekehrten Schuldverhältnis auszugehen. Jetzt haben die beteiligten Versicherungen erst einmal Zeit, eine außergerichtliche Einigung zu finden (AZ: LG Bonn 1 O 46/19).

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