Betrüger erschleicht sich knapp 50.000 Euro Mann gibt sich im Bonner Elisabeth-Krankenhaus als Pastoralreferent aus

Bonn · Als Pastoralreferent hat sich ein 53-jähriger Dresdner ausgegeben und somit das Vertrauen eines Mannes im Bonner Elisabeth-Krankenhaus erschlichen. Um knapp 49.000 Euro betrog der 53-Jährige später den Sohn. Jetzt wurde der Täter vor dem Landgericht verurteilt.

 Das Landgericht Bonn hat einen 53-jährigen Dresdner zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich als Pastoralreferent ausgegeben und einen Mann um knapp 50 000 Euro betrogen.

Das Landgericht Bonn hat einen 53-jährigen Dresdner zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich als Pastoralreferent ausgegeben und einen Mann um knapp 50 000 Euro betrogen.

Foto: Benjamin Westhoff

Knapp 49.000 Euro: So viel hat sich ein 53-jähriger Dresdner als falscher Pastoralreferent im Bonner Elisabeth-Krankenhaus erschlichen. Wegen Betrugs verurteilte ihn das Bonner Landgericht nun, in Zusammenhang mit weiteren Straftaten, zu insgesamt vier Jahren und zwei Monaten Haft.

Der Verhandlungstag war kurzfristig terminiert worden. Es war der letzte Tag, an dem der in Strafhaft in Dresden sitzende, verurteilte Betrüger für weitere in Bonn begangene Taten formaljuristisch noch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt werden konnte. Der Fall sollte zunächst am Amtsgericht verhandelt werden, das seine Strafkompetenz aber als nicht ausreichend angesehen hatte. Somit übernahm die 3. Große Strafkammer am Landgericht den Fall. Die von der Dresdner Justiz verhängte Strafe von zwei Jahren und acht Monaten hat der Mann bereits so gut wie vollständig verbüßt.

Mehr als 25 Jahre – rund die Hälfte seines bisherigen Lebens – hat er hinter Gittern verbracht: „Der Punkt ist ja, dass ich in meinem ganzen Leben kein moralischer Mensch war“, sagte der Verurteilte. Das Verfahren drehte sich darum, dass der gebürtige Dresdner den Sohn eines Patienten im Bonner Elisabeth-Krankenhaus um die knapp 49.000 Euro betrogen hatte.

Spätere Opfer fanden schnell Zutrauen zum Betrüger

 Wer dem Mann auf der Anklagebank zuhörte, konnte sich gut vorstellen, warum Vater und Sohn schnell Zutrauen zu dem Unbekannten fassten: Mit seiner gepflegten Erscheinung und seiner akademisch geprägten Ausdrucksweise entsprach er der von ihm verkörperten Rolle eines Seelsorgers. Oder genauer, wie der Angeklagte der Vorsitzenden Richterin Claudia Gelber erläuterte, der eines Pastoralreferenten. Als solcher hatte sich der Mann nämlich am 17. März 2018 gegenüber dem Vater des Opfers ausgegeben, der sich zur Behandlung einer Oberschenkelhalsfraktur in der Bonner Klinik befand. Offenbar war der vorgebliche Geistliche dem Patienten auf Anhieb sympathisch, man redete über Gott und die Welt, und nach seiner Entlassung stellte er den neuen Freund auch seinem Sohn vor.

Erst jetzt brachte der Verurteilte sein wahres Anliegen aufs Tapet: Er habe seine Schweizer Ausweispapiere verloren und könne daher kein Konto eröffnen. So ermöglichte der Sohn dem neuen Bekannten nicht nur den Besuch des Katholikentags in Münster und einen „Luxushandy-Vertrag“, sondern hob für ihn zwischen dem 20. März und dem 25. Juni 2018 auch insgesamt 48 650 Euro von seinem Konto ab. 20 Mal ging der Betrogene zum Geldautomaten: Die Abhebungen fanden im Rahmen eines zwischen Täter und Opfer vereinbarten Darlehensvertrags über insgesamt 70 000 Euro statt. Dass er diese Summe allerdings niemals zurückzahlen würde, habe von Anfang an festgestanden, räumte der geständige Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung ein.

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