Prozess vor dem Landgericht Bonn 44-jähriger Euskirchener wegen jahrelangen Missbrauchs an Stieftochter angeklagt

Bonn/Euskirchen · Vor dem Bonner Landgericht muss sich derzeit ein 44-jähriger Mann aus Euskirchen verantworten. Der Mann soll seine Stieftochter jahrelang missbraucht haben.

Symbolbild.

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Foto: dpa/Annette Riedl

„Ich kann nichts zugeben, was ich nicht gemacht habe“, sagte der Mann mit dem hippen Ziegenbärtchen und der auffällig weiß gerahmten Brille dem Gericht: Vor dem Bonner Landgericht muss sich derzeit ein 44-Jähriger Euskirchener verantworten, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, die heute 19-jährige Tochter seiner früheren Lebensgefährtin in 14 Fällen missbraucht und vergewaltigt zu haben. Der Aussage des Angeklagten vorausgegangen war der Hinweis des vorsitzenden Richters, dass ein Geständnis besonders strafmildernd wirken könne, wenn dem Opfer damit eine Aussage vor Gericht erspart bliebe.

Und dieser Hinweis kam nicht von ungefähr: Im Vorfeld des Verfahrens hatte die Verteidigung des 44-Jährigen nämlich signalisiert, dass man zu einem Geständnis bereit sei, wenn sich das Gericht im Gegenzug eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich von weniger als zwei Jahren Freiheitsstrafe vorstellen könnte. Darauf mochten sich die Richter der 2. Großen Strafkammer aber nicht einlassen und so gab es nach der Verlesung der Anklageschrift Abstimmungsbedarf zwischen dem Angeklagten und seinem Anwalt.

Überraschende Wende im Verfahren nach Verhandlungspause

Was nach einer kurzen Pause folgte, bedeutete eine überraschende Wende: Mit der eingangs zitierten Aussage ließ der 44-Jährige die Richter wissen, dass er die Vorwürfe nicht zugeben könne. Aufgrund der vielen Indizien, die gegen ihn sprächen, habe er einem Geständnis auf Rat seines Anwalts zunächst zugestimmt. Aber nicht, weil es den Tatsachen entspräche, sondern, weil er sich so die größten Chancen, auf freiem Fuß zu bleiben, ausgerechnet habe.

Wenn allerdings zutreffen sollte, was in der Anklage steht, wiegen die Vorwürfe schwer: Erstmals im April 2016 – damals war das mutmaßliche Opfer gerade einmal 13 Jahre – soll der Stiefvater sich an dem Kind vergangen haben. 13 weitere Vergewaltigungen sollen bis zum August 2020 hinzugekommen sein. Einmal soll der Mann der Minderjährigen auch Geld für den Geschlechtsverkehr gezahlt haben. Wenn der Angeklagte bei seiner Aussage bleiben sollte, wird die heute 19-Jährige nach Ostern als Zeugin gehört werden müssen.

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