Antragsschrift vor dem Landgericht Mann soll Polizisten in Bonn angegriffen haben

Bonn · Das Bonner Landgericht muss darüber entscheiden, ob ein Mann in eine Psychiatrie eingewiesen werden muss. Er soll Polizisten angegriffen haben. Außerdem fand man eine Art Miniatur-Molotowcoctail in seinem Rucksack.

 Das Landgericht in Bonn.

Das Landgericht in Bonn.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der 38-jährige Bonner wirkte bei seiner Vernehmung vor Gericht zunächst alles andere als verwirrt: Mit klaren Worten skizzierte der Beschuldigte am Donnerstag vor den Richtern der Zweiten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wie und warum er am 6. März 2021 in der Poppelsdorfer Allee zahlreiche Hinweistafeln auf die dort damals bestehende Maskenpflicht heruntergerissen und zertreten hatte. Allerdings steht der Sohn eines ehemaligen Bonner Diplomaten aktuell nicht wegen Sachbeschädigung, sondern wegen eines tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vor Gericht. Im Nachgang zu seiner Plakataktion hatte er sich nämlich am Venusbergweg einer Kontrolle durch die von Zeugen herbeigerufene Polizei widersetzt. Nach seiner Festnahme entdeckten die Beamten dann auch noch eine Art Miniatur-Molotowcocktail in seinem Rucksack.

Ins Gefängnis wird der mutmaßliche Randalierer allerdings nicht müssen, vielmehr muss der psychisch Kranke mit seiner dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechnen. Die Staatsanwaltschaft hat nämlich nicht Anklage erhoben, sondern die Vorwürfe in einer sogenannten Antragsschrift zusammengefasst. Dies geschieht regelmäßig, wenn die Ermittler zu dem Ergebnis kommen, dass ein mutmaßlicher Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist.

„Ich bin krank, ich würde sogar sagen, ich bin sehr krank“, sagte der Beschuldigte den Richtern. Sein größtes Problem seien Wutausbrüche, die er nicht unter Kontrolle habe. Und einen solchen habe er auch am Tattag bekommen, als er bei einem Spaziergang auf die Schilder getroffen sei. Er wolle hier kein politisches Statement abgeben, aber in seiner prekären finanziellen Situation habe er Corona als das für ihn allerunwichtigste Problem betrachtet. So habe er wutentbrannt mehrere Schilder heruntergerissen und zertreten.

Beamten entdeckten Molotowcocktail im Rucksack

Bei der späteren Polizeikontrolle habe er dann sofort Panik bekommen. Er sei ausgerastet, habe die Beamten aber nicht direkt angegriffen. Das sei ihm schon deshalb unmöglich gewesen, weil er aufgrund eines von den Polizisten eingesetzten Pfeffersprays nichts habe sehen können. Von Pfefferspray ist in der Antragsschrift allerdings keine Rede und auch eine als Zeugin vor Ort geladene Polizistin konnte sich an den Einsatz eines solchen Mittels nicht erinnern.

Auf der Wache staunten die Beamten allerdings nicht schlecht, als sie im Rucksack des 38-Jährigen eine Art kleinen Molotowcocktail entdeckten: Die 0,2-Liter-Flasche eines bekannten deutschen Likörs soll mit Spiritus gefüllt und mit einem kleinen Docht versehen gewesen sein. Auf Rat seines Anwalts wollte der Beschuldigte sich aber am ersten Verhandlungstag zunächst noch nicht zu dem Fund äußern. Zwischen den Zeilen war aber herauszuhören, dass das potenzielle Brandmittel möglicherweise für die Wohnung seines Betreuers bestimmt gewesen sein könnte, mit dem er offenbar im Zwist lag.

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