Gefährlicher Körperverletzung Verurteilung nach Messerstecherei in der Bonner Südstadt

Bonn · Ein 43-Jähriger hat im Januar einen 37-Jährigen mit einem Messer in der Bonner Südstadt niedergestochen. Er musste sich zunächst wegen versuchten Mordes vor dem Bonner Landgericht verantworten. Der Tat war ein Erpressungsversuch vorausgegangen.

 Das Bonner Schwurgericht verurteilte einen 43-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Das Bonner Schwurgericht verurteilte einen 43-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Foto: dpa/Peter Steffen

Vor dem Bonner Schwurgericht ist am Donnerstagmittag ein 43-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er hatte in den frühen Morgenstunden des 30. Januar in der Bonner Südstadt einen 37-Jährigen mit einem Messer niedergestochen. Der Tat war ein Erpressungsversuch des späteren Opfers vorausgegangen.

Mit der rhetorischen Frage „Was ist passiert?“, leitete der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff seine Urteilsbegründung ein. Die Bluttat habe nämlich eine Vorgeschichte. Der Angeklagte betrieb ganz in der Nähe des Tatorts in einer Erdgeschosswohnung eine besondere Art von Café – bei Licht betrachtet handele es sich bei dem Etablissement um eine illegale Spielhölle. An einer Besonderheit des Geschäftsbetriebs lasse sich gut festmachen, dass das Casino wohl nicht ganz „lege artis“ arbeitete: Wer nämlich besonders viel verloren habe, hätte von dem Betreiber anschließend einen gewissen Betrag seines Verlustes zurückerhalten.

Mehrfache Erpressungsversuche schlugen vorerst fehl

Das spätere Opfer nutzte nun sein Wissen um die illegalen Glücksspielaktivitäten des 43-Jährigen zu einem Erpressungsversuch. Nur gegen die Zahlung einer nicht näher genannten Summe werde er darauf verzichten, die Polizei zu informieren. Bereits mehrfach hatte er derart vergeblich bei dem Mann sein Glück versucht; am Abend des 29. Januar, einem Freitag, war das illegale Casino wohl wieder einmal gut besucht. Nun trat der Erpresser etwas vehementer auf und forderte erneut energisch Geld. Angesicht der Vielzahl von Kunden sei nun doch ein idealer Zeitpunkt für eine Razzia.

Der nun Verurteilte diskutierte daraufhin längere Zeit mit seinem späteren Opfer vor der Tür. Was der 37-Jährige jedoch nicht ahnte, war die Tatsache, dass der Casinobetreiber ein Messer verdeckt bei sich führte. Und das setzte er ein, als er sich klar darüber wurde, dass sein Gegenüber die Drohung mit der Polizei in die Tat umsetzen würde. Vier der nun folgenden Messerstiche waren konkret lebensgefährlich für das Opfer, nur der aufgrund der lauten Schreie schnell von Anwohnern benachrichtigten Polizei sei es zu verdanken, dass der Mann noch lebe: Er sehe zunehmend Polizisten, die sich nicht scheuten auch „ins Blut zu greifen“, um Leben zu retten, lobte Reinhoff das Engagement der eintreffenden Beamten.

Täter muss Geld an sein Opfer zahlen

Zunächst sollte der Täter wegen versuchten Mordes angeklagt werden, nach Überzeugung des Gerichts trat der Angreifer aber von seiner Tötungsabsicht erfolgreich zurück. Das sehe man daran, weil er den laut rufenden Verwundeten auf der Straße liegengelassen habe, obwohl er so damit rechnen musste, dass dieser anschließend die Identität des Täters preisgeben werde. Und genau das geschah dann auch. Der Täter war direkt nach der Tat zu seinem Casino zurückgekehrt und schickte seine Gäste nach Hause. Dann ging er auch selber zu seiner Wohnung, wo er kurz darauf festgenommen wurde.

Neben einem umfänglichen Geständnis trug auch noch ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich zu der relativ milden Strafe bei. Der Verurteilte hatte dem 37-Jährigen 10.000 Euro gezahlt. Mit dem Urteil war der als Nebenkläger auftretende Mann aber trotzdem sichtbar unzufrieden: Noch während der Urteilsbegründung verließ er aufgebracht den Gerichtssaal. Sein Anwalt kündigte nach der Verhandlung bereits an, dass er Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird.

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