Urteil in Bonn Landgericht sieht Blick aufs Meer nicht gestört

BONN · Nun ist es amtlich: Die Klage einer 67-jährigen Berlinerin gegen den Bonner Veranstalter von Hochsee-Kreuzfahrten wegen angeblicher Behinderung des freien Meerblicks entbehrt jeder Grundlage.

Mit dieser Begründung wies die 8. Zivilkammer des Bonner Landgerichts gestern die Klage wegen eines Reisemangels ab und kam damit zu einer anderen Entscheidung als das Amtsgericht, dass der Frau eine Entschädigung zugesprochen hatte.

Dass die Zivilkammer den Fall völlig anders beurteilt als die Zivilrichterin der ersten Instanz, daran hatte Kammervorsitzender Markus Weber bereits in der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen keinen Zweifel gelassen. Die Reisende hatte bemängelt, dass die an der Reling vor ihrem Kabinenfenster befestigten sogenannten Rettungstonnen ihr den freien Blick auf die See genommen hätten, obwohl sie die teuerste Kategorie mit Meerblick gebucht habe. Jeden Tag ihrer dreimonatigen Kreuzfahrt habe sie sich geärgert.

Doch nach Betrachtung entsprechender Fotos aus dem Kabinenfenster war die Kammer zu dem Ergebnis gekommen: Die Klägerin habe sehr wohl einen Blick über das Panoramadeck aufs Meer gehabt, "und zwar einen sehr schönen", wie Richter Weber erklärte. Dass an der Reling Dinge wie zum Beispiel auch Rettungsringe hingen, sei auf einem Schiff üblich.

Aktenzeichen: LG Bonn 8 S 11/16

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