Landgericht Bonn verurteilt Männer wegen Körperverletzung Landgericht sieht keine Beweise für brutalen Überfall

Bonn · Mit seinem stark aussehenden Freund wollte ein 37-Jähriger einem Mann eine Lektion erteilen und schlug mehrfach zu. Das Motiv war offenbar Eifersucht. Dafür gab es nun Strafen vom Bonner Landgericht.

 Das Landgericht Bonn hat zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe verurteilt.

Das Landgericht Bonn hat zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe verurteilt.

Foto: Benjamin Westhoff

„Das Verfahren ist als springender Tiger gestartet und als Schmusekätzchen gelandet.“ Mit diesen Worten fasste der Vorsitzende Richter Marc Eumann am Freitag einen Prozess am Bonner Landgericht zusammen. An dessen Ende verurteilte das Gericht die beiden Angeklagten zu Bewährungsstrafen von jeweils acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe dazu.

Zu Prozessbeginn am vergangenen Montag gab es allerdings noch ganz andere Tatvorwürfe: Wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes sowie gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung sollten sich der 37-Jährige und der 40-Jährige vor der 10. Großen Strafkammer verantworten. Am 7. Dezember 2018, so nahm die Anklage an, sollen die beiden Männer die Wohnungstür eines Mannes am Kaiser-Karl-Ring aufgetreten und sofort auf das wehrlose Opfer eingeschlagen haben. Der Geschädigte habe auf dem Sofa im Wohnzimmer gesessen und nicht mit Besuch gerechnet, so die Staatsanwältin. Der jüngere Angeklagte soll den Mann mit den Händen geschlagen haben, bis dieser zu Boden ging. Auch einen Teleskopschlagstock sollen die Täter bei dem Überfall verwendet haben. Das Opfer erlitt durch die Schläge mehrfache Prellungen am Kopf, eine zwei Zentimeter lange Riss-Quetschwunde, weitere Verletzungen an der Seite sowie über dem rechten Augenlid und musste sich in stationäre Behandlung in ein Krankenhaus begeben. Dort wurden die Wunden genäht. Die Beute sollte laut Anklage einzig in einem Handy bestanden haben.

Beschriebener Vorfall scheint nicht zu stimmen

Am Ende der vier Verhandlungstage stellte sich die Situation dann allerdings etwas anders dar. Obwohl sich die Vernehmung des Opfers als Zeuge als nicht sehr ergiebig entpuppte. Offenbar war allen Beteiligten nicht sonderlich daran gelegen, Licht in die Angelegenheit zu bringen. Im Kern ging es wohl um Eifersucht, der jüngere Angeklagte wollte seinem Opfer offenbar eine Lektion erteilen. Dazu bat er seinen Bekannten, ihn zu dessen Wohnung zu begleiten. Die Tür stellte offenbar kein größeres Hindernis dar, sie sei „wenig robust“ gewesen, so der Richter in der Urteilsbegründung. Auch der Einsatz eines Schlagstocks oder eines Messers, wie es zwischendurch geheißen hatte, konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Eine auf dem Boden gefundene abgebrochene Klinge sei „im Wohnumfeld“ des Opfers nicht so ungewöhnlich wie in einem bürgerlichen Vorort, so der Richter. Offensichtlich leben in dem Haus viele Bewohner in prekären Verhältnissen.

Der ältere Verurteilte teilte wohl selber keine Schläge aus, sondern diente seinem Kumpel einzig als Drohkulisse: Er habe aber durchaus Schuld auf sich genommen, weil es ihm klar gewesen sei, dass alleine seine Anwesenheit das Opfer weiter einschüchtern würde. Außerdem habe er gewusst, was für „eine kleine Kampfmaschine“ sein Bekannter sei.

Und der Raub in der Wohnung, wie er zunächst im Zusammenhang mit der Anklage beschrieben wurde, sei offenbar nie wirklich geplant gewesen, war sich die Kammer schließlich sicher. Das „erbeutete“ Handy habe der ältere Angeklagte nämlich nur deshalb vom Boden aufgelesen, weil er dachte, dass es nicht dem Opfer, sondern seinem Freund gehöre. Über eine Bekannte gaben sie das Gerät nach der Tat zurück.

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