Elf Jahre Haft Bonner Landgericht verurteilt Angeklagten nach Gewaltexzess an seiner Freundin

Bonn · Das Landgericht Bonn hat einen 43-Jährigen zu elf Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er in einem Gewaltexzess seine Freundin schwer verletzt und vergewaltigt hat.

 Das Landgericht Bonn hat einen 43-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung zu elf Jahren Haft verurteilt. 

Das Landgericht Bonn hat einen 43-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung zu elf Jahren Haft verurteilt. 

Foto: Benjamin Westhoff

Das Landgericht Bonn hat einen 43-Jährigen wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt. Seine 23-jährige Freundin hatte ihn vor einem zweitägigen Gewaltexzess nach vier Jahren Beziehung verlassen wollen.

Die junge Frau lag im Sterben, als die alarmierten Notärzte am Abend des 27. Juli 2020 in der Bonner Wohnung eintrafen, war vor Gericht zu erfahren. Die 23-Jährige, schwer verletzt, hatte das Bewusstsein verloren, war zuvor über eine längere Zeit auf 45 Kilogramm Gewicht abgemagert und hatte nur noch eine Körpertemperatur von 33,5 Grad. Sie musste reanimiert werden. Niemand habe zu diesem Zeitpunkt daran geglaubt, dass sie den gewalttätigen Anschlag auf ihren Körper überleben würde. „Sie sah aus, als wäre ein Lkw drübergefahren“, sagte der Leiter der Mordkommission später als Zeuge.

Martyrium dauerte zwei Tage lang

Das Martyrium hatte zwei Tage lang gedauert: Ihr Lebensgefährte habe sie in einem „unfassbaren Gewaltexzess“ misshandelt, vergewaltigt, ihr Schmerzen zugefügt – und wohl auch töten wollen. Der Mann habe mit Kabel, Gürtel und Gehhilfe auf die bloßen Füße der jungen Frau eingeschlagen. Auch Faust- und Messerschläge habe es gegen den Kopf gegeben, zudem einen Stoß gegen die Tür zur Veranda, sodass das Glas gesplittert sei. Irgendwann habe die 23-Jährige gesagt, „lieber würde sie sterben, als bei ihm zu bleiben“. Daraufhin habe er sie in die Badewanne gezwungen, habe einen laufenden Föhn ins Wasser geworfen, ohne dass es zu einem Stromschlag gekommen sei.

Die Frau habe Todesangst gehabt. Irgendwann habe sie sich nicht mehr gewehrt, auch nicht gegen die Vergewaltigungen: „Sie lebte in einem Klima der Angst“, hieß es im Urteil. Als Zeugin konnte sie nicht mehr im Detail berichten. Bevor sie das Bewusstsein während des Exzesses verlor, sei sie „geschwebt, alles war im Nebel“, erklärte sie. Am Abend des zweiten Tages soll der Verurteilte dann in Panik geraten sein. „Frau kaputt“, rief über einen Notruf. Zu den Verletzungen zählen zahlreiche Gesichts- und Rippenbrüche, Hämatome, geschwollene Hirnlappen und ein Nierenriss. Die Verletzungen scheinen alle folgenlos verheilt. Zu den seelischen Folgen stellten die Richter fest: „Sie steht heute noch unter Schock.“

Verurteilter bricht in Tränen aus

Während des Verfahrens habe die 23-Jährige den Täter nicht besonders belastet, hieß es im Urteil. Obwohl der Angeklagte die Frau, die nach ihrem Abitur etwas Geld als Kellnerin verdienen wollte, zu Beginn der vierjährigen Beziehung zu seinem Besitz gemacht habe, es Gewalt gab. Nach drei Tagen habe er sie in ein Bordell geschickt, sie sollte für seinen Lebensunterhalt sorgen.

Nach dem Schuldspruch brach der Verurteilte in Tränen aus und schien zu kollabieren.

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