Prozess um Bonner Bombe Lebenslange Haftstrafe für Marco G. gefordert
Bonn · Die Bundesanwaltschaft hält nach dem versuchten Anschlag am Bonner Hauptbahnhof den Verdächtigen Marco G. für überführt und fordert lebenslange Haft. Ein Urteil wird nicht vor Ende März erwartet.
Im Prozess um den gescheiterten Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof im Dezember 2012 hat die Bundesanwaltschaft am Montag gegen den Hauptangeklagten eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Zudem strebt sie die Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld an. Der heute 29-Jährige soll die Tat am Bahnhof allein verübt haben. Die "sorgfältige und akribische Beweisaufnahme" habe zweifelsfrei ergeben, dass er die nicht explodierte Bombe konstruiert und auf einem Bahnsteig abgelegt habe.
Seine drei mutmaßlichen Komplizen, die mit ihm zudem den Mordanschlag auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW vorbereitet haben sollen, möchte der Generalbundesanwalt für 14, 13 und elf Jahre im Gefängnis sehen. Von der "ersten inländischen terroristischen Vereinigung aus der Islamistenszene", sprach in ihrem Plädoyer Bundesanwältin Duscha Gmel. Anhand zahlreicher Indizien sieht die Bundesanwaltschaft den heute 29-jährigen Marco G. der Vorbereitung und Durchführung des Sprengstoffanschlags als überführt an.
Als belastende Beweise nannte Gmel den Erwerb von Material, wie es zum Bau einer Bombe benötigt wird, die Lektüre von Anleitungen zum Bombenbau, DNA-Spuren an den am Bahnhof gesicherten Resten der Konstruktion sowie die Identifizierung anhand von Kameraaufzeichnungen. Zudem zeuge G.'s Werdegang von einer rasanten Radikalisierung, die in Mails und Äußerungen zum Ausdruck komme und sich in der Haft noch fortgesetzt habe.
Die Erschießung des Politikers und anderer Mitglieder von Pro NRW sei mit zahlreichen Ausspähfahrten vorbereitet worden, die Angeklagten hätten sich zwei Schusswaffen, Munition und Schalldämpfer beschafft, führten die Vertreter der Bundesanwaltschaft in der siebenstündigen Sitzung aus. Die Verteidigung hatte im Prozess bestritten, dass es sich um eine zündfähige Bombe gehandelt habe, weil kein Zünder entdeckt worden sei.
Dem widersprach die Anklage. Für eine Attrappe habe G. zu viel Aufwand betrieben. Dass kein Zünder gefunden wurde, habe auch an der unzureichenden Suche am Tatort gelegen. Als nächstes hat nun die Verteidigung das Wort. Ein Urteil wird nicht vor Ende März erwartet.