Dealer müssen Bußen zahlen "Legal Highs" nicht illegal

BONN · Im großen Stil haben mehrere Bonner über das Internet "Legal Highs" genannte Kräutermischungen verkauft und Millionenumsätze getätigt.

Und weil die Mischungen synthetische Rauschmittel enthielten, hatte die Staatsanwaltschaft einen 53-Jährigen und einen 42-Jährigen im vergangenen Jahr angeklagt. Ihnen wurden schwere Verstöße gegen das Arzneimittel- sowie das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Die Ehefrau des 53-Jährigen und ein Neffe des Mannes wurden wegen Beihilfe angeklagt. Nun aber sieht es so aus, als würde es keinen Prozess geben.

Wie Gerichtssprecher Philipp Prietze bestätigte, hat das Landgericht das Verfahren gegen die vier Angeklagten vorläufig eingestellt. Der Grund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Im Juli dieses Jahres wurde in Luxemburg entschieden, dass "Legal Highs", bei denen es sich meist um einen Cannabis-Ersatz handelt, nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen, da keine therapeutische Wirkung angestrebt werde.

Ganz ohne Strafe kommen die vier Angeklagten jedoch nicht davon. Das Verfahren wird erst nach der Erfüllung mehrerer Auflagen endgültig eingestellt: Unter anderem sollen sie hohe Geldbußen zahlen: der 53-Jährige 50.000 Euro, sein Komplize 15.000 Euro. Den beiden Beihelfern wurden 5000 Euro und 3000 Euro auferlegt. Laut Gerichtssprecher gehen die Bonner Richter davon aus, dass ein Teil der gehandelten "Legal Highs" Stoffe enthielt, die schon im Tatzeitraum unter das Betäubungsmittelgesetz fielen.

Die Staatsanwaltschaft ging zum Zeitpunkt der Anklageerhebung davon aus, dass die Gruppe sich ab Ende 2010 die Mischungen aus dem europäischen Ausland nach Bonn in eine Pizzeria liefern ließ. Die Produkte mit Namen wie "Dämon" oder "Jamaica Gold Supreme", die über das Internet bestellt werden konnten, wurden per Post an die Kunden verschickt.

Von einer Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume im November 2011 ließen sich die Angeklagten anscheinend nicht beeindrucken: Sie sollen ihre Geschäfte anschließend über im Ausland sitzende Firmen bis zum Herbst 2012 weitergeführt haben.

Die Ermittler stellten damals nicht nur etwa zehn Umzugskartons mit den "Legal Highs" sicher, es wurden zudem fast 800.000 Euro beschlagnahmt. Insgesamt sollen die Angeklagten mehr als zwölf Millionen Euro umgesetzt und dabei einen Gewinn von knapp fünf Millionen Euro erzielt haben. Neben den anstehenden Geldbußen kommen weitere hohe Zahlungen auf die Händler zu: Das Finanzamt hat schon Anspruch auf nicht gezahlte Steuern angemeldet.

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