Bonner Gymnasium Lehrer hat Pornos im Unterricht geschaut

Bonn · Als die Kinder von der Schule kamen, trauten die Eltern ihren Ohren nicht: Ein Lehrer eines Bonner Gymnasiums sei gerade vom Dienst suspendiert worden, weil er sich während des Unterrichts seiner siebten Klasse Pornofilme angesehen habe.

"Es handelt sich um denselben Mann, der lange Suchtbeauftragter und Oberstufenkoordinator war", berichten die Eltern fassungslos.

Sie warteten die nächsten Tage, während die Schüler mündlich von ihren Klassenlehrern informiert wurden, auf Nachricht von der Schulleitung. Die ist inzwischen auch an sie gegangen. In dem Schreiben wird bestätigt: Schüler einer siebten Klasse hätten übereinstimmend berichtet, der Lehrer habe im Unterrichtsraum Webseiten mit pornografischem Inhalt angesehen. "Wir haben das für glaubwürdig befunden", schreibt die Schulleitung. "Deshalb wurde der Lehrer bis auf Weiteres vom Unterricht freigestellt."

Man habe unmittelbar nach Kenntnisnahme die Schulpflegschaft über die Maßnahme informiert und sei mit ihr weiter im Gespräch. "Die Schulleitung hat auch die zuständigen Stellen der Staatsanwaltschaft Bonn und der Bezirksregierung Köln von den Beschuldigungen in Kenntnis gesetzt", steht weiter in dem Schreiben an die Eltern. "Wir bedauern den Vorfall sehr, der bei der Schülerschaft, Eltern, Kollegium und Leitung Betroffenheit verursacht." Man werde den Beschuldigungen nun "in einer für alle Beteiligten angemessenen Weise nachgehen".

Auf GA-Anfrage bestätigt die Schulleitung die Vorfälle. Mehrere Schüler hätten zufällig beobachtet, dass der Lehrer während des Unterrichts auf einem Laptop Seiten mit jugendgefährdendem Inhalt angesehen habe. Die Schüleraussagen seien sofort geprüft worden. Man habe sich veranlasst gesehen, "sofort personalrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass eine Gefährdung des Kindeswohls hundertprozentig auszuschließen ist".

Der Bezirksregierung Köln als oberer Schulaufsichtsbehörde sei unverzüglich Mitteilung gemacht und zeitnah auch die Staatsanwaltschaft Bonn informiert worden. "Diese bearbeitet die Angelegenheit zurzeit."

Die Bezirksregierung verweist auf ihren beschränkten Handlungsspielraum in diesem Fall. Es handle sich bei diesem Bonner Gymnasium nicht um eine städtische, sondern um eine Ersatzschule. Gemeint sind damit alle Privatschulen kirchlicher oder nicht kirchlicher Art. Der Ersatzschulträger könne sich im Fall wie dem des Bonner Lehrers an die Bezirksregierung wenden, um ein Beratungsgespräch zu führen, sagt Pressesprecher Frank Stabler dem GA. "Die Personalhoheit bei Ersatzschulen liegt aber nicht bei den Bezirksregierungen. Etwaige personalrechtliche Maßnahmen hat der Ersatzschulträger zu treffen."

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