Hundesteuer Linke fordern Senkung für arme Bonner

BONN · Als Reaktion auf die GA-Berichte über die Not armer Bonner, die Hundesteuer zu zahlen, hat die Linksfraktion für den nächsten Sozialausschuss eine Änderung der Hundesteuersatzung beantragt.

Danach sollen auch alle Nicht- oder Niedrigstverdiener mit Bonn-Ausweis die Hundesteuer von 162 auf 24 Euro ermäßigt bekommen.

Wie berichtet, drohte genau an diesen 162 Euro die Hundehaltung der 97-jährigen Bad Godesbergerin zu scheitern. Denn deren Enkelin war in den Hartz IV-Bezug gerutscht, eben weil sie die Großmutter 24 Stunden am Tag pflegt. Eine Steuerermäßigung bekam sie nicht, weil sie für Diät-Produkte der Großmutter minimal dazuverdient. Wie berichtet, hat nun die GA-Aktion Weihnachtslicht die Zahlung der Steuer für Pflegehündchen Anni, das aus dem Tierheim stimmt, übernommen.

Der vom GA aufgegriffene Fall eines Hartz IV-Haushalts, in dem man sich wegen eines minimalen Zusatzeinkommens den Pflegehund für eine Demente nicht mehr leisten könne, habe gezeigt, dass die derzeitige Regelung der Hundesteuersatzung zu eng gefasst sei, erklärt Fraktionschef Michael Faber. Allen Personen, die über ein äußerst geringes (Transfer-)Einkommen verfügten, müsse bei der Hundesteuer auch der ermäßigte Steuersatz gewährt werden können.

Die bisherige Formulierung der Satzung ließe laut Faber zwar durchaus einen etwas großzügigeren Spielraum zu, allerdings bleibe dieser interpretationsabhängig. Die Linke fordere eine Klarstellung. „Auf diese Weise wird sämtlichen Personen, die angesichts ihres verfügbaren Einkommens durch die Regelsteuerhöhe an der Haltung eines Hundes gehindert sein könnten, die Ermäßigung gewährt“, so Faber.

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