45-Jähriger in Flüchtlingsheim getötet Lebenslange Haftstrafe nach Foltermord in Lohmar

Bonn/Lohmar · Zwei Männer sollen im vergangenen Juli in einer Flüchtlingsunterkunft in Lohmar einen 45-Jährigen gefoltert und getötet haben. Nun hat das Landgericht Bonn sie zu langen Gefängnisstrafen verurteilt.

 Einer der Angeklagten mit einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Bonner Landgericht im Februar.

Einer der Angeklagten mit einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Bonner Landgericht im Februar.

Foto: Peter Kölschbach

„Diese Menschen, die hier sitzen, die hatten Spaß am Töten.“ Klar und unmissverständlich brachte der Vorsitzende Richter Kaus Reinhoff den Hintergrund eines Verbrechens auf den Punkt, mit dem sich die 4. Große Strafkammer einen Monat lang beschäftigen musste. Am Montagmittag wurden vor dem Bonner Schwurgericht zwei abgelehnte Asylbewerber aus Marokko des gemeinsamen grausamen Mordes für schuldig befunden. Einer von ihnen muss nun lebenslang, der andere für elf Jahre in Haft. Bei Letzterem konnte die Kammer nicht ausschließen, dass er die Tat alkohol- oder drogenbedingt im Zustand verminderter Steuerungsfähigkeit begangen hat.

Das Verbrechen war an Grausamkeit nicht zu überbieten: An einen Horrorfilm hatte sich einer der Polizisten erinnert gefühlt, der mit einem Kollegen als Erster am Tatort eingetroffen war. So hatte es der 33-Jährige im Verlauf des Verfahrens als Zeuge beschrieben. Und auch Richter Reinhoff fasste in der Urteilsbegründung noch einmal die grausigen Details zusammen.

Von der Wand über den Boden bis zur Decke sei alles rot gewesen. In dem zwölf Quadratmeter großen Zimmer des Opfers habe es tatsächlich keine Stelle gegeben, die nicht von Blut verschmiert gewesen sei. Insgesamt 26 Mal sei das Opfer mit einem metallenen Tischbein traktiert worden. 142 Verletzungen der Haut hatten die Rechtsmediziner nach der Tat gezählt.

Das Motiv bleibt im Dunklen: Der zu lebenslanger Haft Verurteilte hatte die Tat abgestritten, sein Komplize gar nichts gesagt. „Ehrlich gesagt wissen wir nicht, warum die Tat geschehen ist“, so Reinhoff. Da einer der Täter verletzt war, könnte dem Mord ein Angriff des Opfers vorausgegangen sein. Mit Sicherheit feststellen ließ sich das aber nicht.

Die beiden Asylbewerber hatten sich kennengelernt, weil sie in der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) in Sankt Augustin im selben Zimmer untergebracht waren. Ihr späteres Opfer hatten sie am 13. Juli 2020 bei einem Ausflug ins Bonner Stadtzentrum getroffen. Zu Dritt begaben sie  sich dann zu dessen Lohmarer Appartement.

Was genau in dem Flüchtlings- und Obdachlosenheim in der Dammstraße, in dem das Opfer wohnte, passiert ist, konnte das Gericht nicht klären. Um 3 Uhr nachts soll das spätere Opfer jedenfalls noch rauchend vor seiner Zimmertür gestanden haben.

Sicher ist sich das Gericht aber, dass die Männer die grausame Tat gemeinsam begangen haben. Und sicher ist auch, dass die Verurteilten sich gegen 6 Uhr auf den Rückweg nach Sankt Augustin machten. Das wurde von Zeugen beobachtet und ist auch auf Aufnahmen mehrerer Überwachungskameras dokumentiert. Der nun zu elfjähriger Haft Verurteilte war selber verletzt worden, er hatte eine Stichverletzung im Brustbereich, deren Ursache ebenfalls nicht geklärt werden konnte.

Es sei aber erschreckend, gewesen, wie normal zumindest der unverletzte Täter auf dem Rückweg zur Unterkunft ausgesehen habe, stellte Reinhoff heraus. Bei einem Abstecher in einen Lebensmittelladen habe er absolut unauffällig gewirkt. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen.

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