Prozess in Bonn Mädchen fällt aus fahrendem Bus: Geldstrafe für Busfahrer

Bonn · Nach dem Sturz eines fünfjährigen Mädchens aus einem fahrenden Linienbus der Bonner Stadtwerke ist der Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Mädchen war aus dem Bus gestürzt, als eine Fensterscheibe zerbrach.

 Aus diesem Fenster stürzte das fünfjährige Mädchen.

Aus diesem Fenster stürzte das fünfjährige Mädchen.

Foto: Stadtwerke Bonn

Wegen fahrlässiger Körperverletzung hat das Amtsgericht Bonn am Donnerstag einen Busfahrer (44) zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Er hatte am 18. Juli 2019 einen Linienbus in Bad Godesberg gefahren. Darin war ein Mädchen (5) während der Fahrt durch die Seitenscheibe geschleudert worden und hatte sich schwer verletzt. Offenbar war die Scheibe durch einen vorherigen Unfall beschädigt.

Der Busfahrer hätte sein Fahrzeug, nachdem es zuvor mit einem Baum kollidiert war, besser kontrollieren müssen, sagte der Amtsrichter und folgte damit der Argumentation der Staatsanwältin. Wie der GA berichtet hatte, steuerte der Busfahrer ein Fahrzeug der Linie 615. An der Haltestelle Rheinallee wollte er gegen 14.40 Uhr diese wieder verlassen. Dabei habe er an vor ihm wartenden Fahrzeugen der Linie 610 vorbeifahren müssen. Weil der Fahrer dabei aber offenbar den Abstand falsch eingeschätzt hatte, streifte er mit der rechten Heckseite einen Baum. Er stieg aus und begutachtete den Bus, habe aber nur geringe Schäden entdeckt. Wie später auf einem Video der Bordkamera zu sehen war, war die hintere rechte Seitenscheibe zersplittert. Die habe – nach Angaben von Zeugen – von innen nach dem Unfall wie Milchglas gewirkt.

Der Busfahrer fuhr dann weiter. Wenige Haltestellen später stieg eine Mutter mit drei Kindern zu. Während die Frau mit ihrem Jüngsten in der Mitte Platz nahm, war die Tochter mit dem Bruder nach hinten gelaufen und nahm auf der Rückbank Platz – an besagter Scheibe. „Mama, darf ich mich anlehnen“, soll das Mädchen nach Angabe der Mutter gefragt haben. Das habe diese bejaht, ohne aus ihrer Position die Scheibe sehen zu können. Während der Fahrt war das Mädchen in einer Kurve durch die Scheibe aus dem Bus geflogen. Das Tempo soll zu diesem Zeitpunkt bei 20 Kilometern in der Stunde gelegen haben. Das Kind erlitt schwere Verletzungen und wurde drei Tage in der Uniklinik behandelt. Es soll bis heute unter den Folgen des Unfalls leiden.

Im Prozess zeigte sich der Busfahrer sichtlich betroffen und entschuldigte sich. Anträge seines Anwalts für Gutachten hatte das Gericht abgelehnt. Diese sollten zeigen, dass der Busfahrer Schäden an der Scheibe bei den Lichtverhältnissen nicht hätte bemerken können. Der Verteidiger kündigte Berufung an.

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