Was erlaubt ist und was nicht Diese Regeln gelten für das Maibaum-Stellen in der Region

Bonn · Der Maifeiertag steht vor der Tür: Während Feste abgesagt werden mussten, ist zumindest das Aufstellen von Maibäumen nicht grundsätzlich verboten. Doch was genau ist erlaubt? Welche Regeln gelten in der Mainacht in Bonn und der Region?

 Maibäume dürfen grundsätzlich verkauft werden. Trotzdem gibt es in diesem Jahr einige Einschränkungen rund um den Maibrauch.

Maibäume dürfen grundsätzlich verkauft werden. Trotzdem gibt es in diesem Jahr einige Einschränkungen rund um den Maibrauch.

Foto: dpa (Symbolfoto)

Die Zeit rund um den Maifeiertag kennt im Rheinland zahlreiche Traditionen: Viele Junggesellenvereine stellen in ihrem Dorf traditionell einen geschmückten Maibaum auf, es werden Maifeste gefeiert, manche überraschen die Liebste in der Mainacht mit einem Maibaum vor der eigenen Haustüre.

Festveranstaltungen sind in Nordrhein-Westfalen mindestens bis zum 31. Mai untersagt. Auch Stadt-, Dorf- und Straßenfeste müssen aus diesem Grund wie schon im vergangenen Jahr erneut abgesagt werden. Einige der Bräuche können aber trotzdem gelebt werden.

Der Verkauf von Birken ist grundsätzlich erlaubt, teilt das NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage mit. Allerdings existieren erhebliche Einschränkungen, es gilt bei entsprechenden Inzidenzen das Click&Collect-Prinzip. Auch gegen das Aufstellen privater Maibäume haben viele Städte nichts einzuwenden - sofern die geltenden Regeln eingehalten werden. Einige Städte appellieren jedoch an die Bürger, gänzlich auf die Bräuche zu verzichten.

Regelung in Bonn

Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass das Aufstellen von Maibäumen nur mit Einschränkungen möglich ist. So dürfen nur Personen aus dem eigenen Hausstand sowie höchstens eine weitere Person beteiligt sein. Maximal sind fünf Personen erlaubt. Neben den Abstandsregeln müsse auch die Maskenpflicht beachtet werden. Das Aufstellen eines Maibaums auf öffentlichen Plätzen sei ebenfalls nicht verboten. Doch auch dabei gelten ebenso wie in Privaträumen die Kontaktbeschränkungen. Außerdem ist darauf zu achten, dass es dabei nicht zu Personenzusammenkünften von Zuschauern kommt und der Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet wird, heißt es.

Die Stadt weist zudem auf die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr hin. In dieser Zeit ist das Aufstellen eines Maibaumes nicht zulässig. Anders als spazieren oder joggen gehen, was zwischen 22 und Mitternacht erlaubt ist, gilt das Aufstellen eines Maibaums nicht als triftiger Grund und ist somit in der gesamten Nacht nicht erlaubt.

Regelungen in den Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis

Der Rhein-Sieg-Kreis verweist auf Anfrage auf die Kommunen. Diese antworten allesamt ähnlich: Das Aufstellen eines Maibaums sei grundsätzlich nicht verboten, jedoch müssen die Regeln der Corona-Schutzverordnung eingehalten werden, teilen etwa die Städte Hennef, Bad Honnef, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim und Niederkassel mit. Die Stadt Rheinbach richtet zudem einen Appell: Es werde „nach wie vor eindringlich von allen Aktivitäten abgeraten, durch die eine Übertragung des Coronavirus möglich wird. Hierzu zählt auch das Aufstellen privater Maibäume“, heißt es.

Auch zu der Frage nach Maibäumen auf öffentlichen Plätzen äußern sich die Kommunen. „Aufgrund der Kontaktbeschränkungen wird das Aufstellen von (großen) Dorfmaibäumen in diesem Jahr nicht möglich sein“, heißt es etwa von der Stadt Meckenheim. Die Stadt Hennef teilt Ähnliches mit: „Einen Dorfmaibaum wird man angesichts dessen kaum aufgestellt bekommen, da dazu mehrere Personen nötig sind.“

Die Stadt Bornheim betont ebenfalls, dass beim Aufstellen eines Dorfmaibaums die Kontaktregeln gelten. Alternativ dazu seien jedoch handwerkliche Leistungen erlaubt, die durch einen entsprechenden Betrieb durchgeführt werden. „Der Betrieb darf dabei unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus auch mit mehreren Personen vor Ort die handwerkliche Leistung erbringen“, heißt es.

Besondere Absprache in Niederkassel

In Niederkassel ist wie im vergangenen Jahr eine besondere Regelung getroffen worden. Demnach können in Absprache mit den ortsansässigen Vereinen Maibäume auf den öffentlichen Plätzen aufgestellt werden, heißt es.

Vorreiter ist erneut der Junggesellenverein „Echte Fründe“ Niederkassel. „Das traditionelle Maibaumstellen fällt aus“, sagt Ramon Wiener, 2. Vorsitzender, im Gespräch mit dem GA. Dennoch soll wie im vergangenen Jahr am letzten April-Tag ein Baum auf dem Rathausplatz gestellt werden. Dies sei mit den anderen Vereinen sowie der Stadt besprochen und abgesegnet worden, sagt Wiener. „Nicht mit Manneskraft, sondern mit einem Kran“, soll der Baum dort aufgestellt werden. Der Baum sei deutlich kleiner als in den Jahren vor der Pandemie, damit er überhaupt von zwei Leuten getragen werden kann. „Wir wollen ein Zeichen setzen, dass man weiter frohen Mutes durch das Leben gehen kann.“

Wiener appellierte zugleich an alle Vereinsmitglieder und Menschen im Ort, an dem Abend des Aufstellens nicht zum Rathausplatz zu kommen. Der Verein plant, die Aktion per Video festzuhalten. Einen klassischen freien Verkauf von Maibäumen könne der Verein nicht anbieten. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Bäume beim Verein zu bestellen und diese dann zu einer festen Uhrzeit unter Einhaltung strenger Regeln abzuholen, sagt Wiener.

Regeln zum Verkauf von Maibäumen

Dies entspricht den aktuellen Regelungen des Landes. Der Verkauf von Birken ist grundsätzlich erlaubt, teilt das NRW-Gesundheitsministerium dazu auf Anfrage mit. Allerdings gelten erhebliche Einschränkungen. „Nach der jetzt geltenden Regelung ist nur die Direktvermarktung von Lebensmitteln zulässig. Möglich ist aber, die möglichst kontaktarme Abholung bereits bestellter Waren“, heißt es vom Ministerium. Heißt: Forstbetriebe, Händler und oder auch Vereine wie der Niederkasseler Verein dürften die Bäume zwar anbieten. Diese müssten aber vorher bestellt werden und dürften dann abgeholt werden, es gilt das Click&Collect-Prinzip.

Das Gesundheitsministerium verweist zudem auf die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes bei einer Inzidenz über 100. Hier ist für alle Kunden grundsätzlich nur „Click&Meet“ beziehungsweise ab der Inzidenzschwelle von 150 „Click&Collect“ möglich, heißt es.

Das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, das üblicherweise Birken zum Verkauf anbietet, wird wie 2020 auch in diesem Jahr keinen Maibaumverkauf durchführen. 15 Verkaufsstellen in Bonn und der Region waren es vor zwei Jahren. Diese fallen in diesem Jahr weg. Als Grund gibt das Regionalforstamt die Kontaktbeschränkungen an, die die Einhaltung der Hygiene-Regeln beim Verkauf und dem gemeinsamen Aufstellen der Bäume nicht möglich machen.

Forstamtsleiter Stephan Schütte weist darauf hin, dass es zudem nicht erlaubt sei, ohne Zustimmung des Waldbesitzers Maibäume zu schlagen. Wer illegal einen Maibaum fällt, begehe Sachbeschädigung und Diebstahl und schädige die Natur. „Förster und Waldbesitzer werden verstärkt Kontrollfahrten durchführen“, sagt Schütte. Die Stadt Bonn betont ebenfalls, dass es illegal ist, Maibäume in Wäldern, städtischen Parkanlagen oder entlang von Alleen zu fällen. Bei Verstößen drohe ein Bußgeld.

Regeln in den Kreisen Ahrweiler und Neuwied

Im Kreis Neuwied ist es ebenfalls grundsätzlich erlaubt, privat einen Maibaum zu stellen. Die Kreisverwaltung verweist auf Anfrage ebenfalls auf die geltenen Kontaktbeschränkungen sowie die Ausgangssperre. Nicht erlaubt sei hingegen das Aufstellen eines Maibaums durch Vereine. Die Kreisverwaltung hat Kontrollen in der Mainacht angekündigt.

Im Kreis Ahrweiler werden in diesem Jahr keine zentralen Maibäume aufgestellt. Das teilt die Kreisverwaltung mit und begründet dies mit der Corona-Bekämpfungsverordnung. Demnach handele es sich beim Aufstellen von zentralen Maibäumen etwa von Junggesellenvereinen oder den Feuerwehren um eine Veranstaltung. Diese seien ebenso untersagt wie Zusammenkünfte im öffentlichen Raum.

Der Kreis fordert zudem, auch keine privaten Maibäume zu stellen. „Erfahrungsgemäß werden hier die geltenden Kontaktbeschränkungen nicht eingehalten und es kommt zu größeren Zusammenkünften oder Ansammlungen“, heißt es. In der Öffentlichkeit müsse, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Daher sei das Aufstellen grundsätzlich nicht auf zulässige Weise möglich.

Kontrollen in der Mainacht

Mehrere Städte haben bereits angekündigt, in der Mainacht kontrollieren zu wollen, ob die Regeln eingehalten werden. So kündigen etwa Bad Honnef und Hennef Einsätze ihrer Ordnungskräfte an. Verstärkte Kontrollen soll es darüber hinaus in Meckenheim, Bornheim und Rheinbach geben.

Die Stadt Bonn kündigt ebenfalls Kontrollen an. “Der Stadtordnungsdienst und die Wache GABI werden in der Mainacht im Rahmen der Streifen besonders darauf achten, ob Maibäume gesetzt werden und wie viele Personen dabei zusammen unterwegs sind“, sagt Carsten Sperling, Abteilungsleiter Stadtordnungsdienst. Kontrolliert werden solle zudem die Ausgangssperre.

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