Prozess im Bonner Landgericht Mandatskauf bei Pro NRW war sittenwidrig

Bonn · Auch die zweite Instanz hat keinen Zweifel, dass für den Sitz im Bonner Stadtrat Geld fließen sollte. Detlev Schwarz nimmt seine Berufung zurück.

 Um Mandatskauf ging es vor der Bonner Justiz.

Um Mandatskauf ging es vor der Bonner Justiz.

Foto: dpa

Endgültig gescheitert ist Detlev Schwarz, der nach der letzten Kommunalwahl für die rechtsextreme Pro NRW im Stadtrat saß, mit einer Zivilklage gegen seinen ehemaligen Parteifreund Christopher von Mengersen. In dem Prozess ging es, wie berichtet, um eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beiden Politikern.

Im Dezember 2014 war Schwarz von seinem Amt zurückgetreten. Und von Mengersen folgte ihm als Ratsherrn. Jetzt steht fest, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zuging: Das neue Ratsmitglied hatte sich gegenüber seinem Vorgänger verpflichtet, diesem bis zum Ende der Legislaturperiode monatlich 560 Euro zu zahlen.

Weil Schwarz das Geld nur einmal bekommen haben will, verklagte er den Nachfolger für die ersten acht Monate 2015 auf Zahlung von 4480 Euro. Der aber behauptete, 3200 Euro gezahlt zu haben. Entsprechende Quittungen seien ihm bei einem Einbruch gestohlen worden.

In der ersten Instanz hatte Kläger Schwarz, der sich im Streit von Pro NRW getrennt hat, jedoch nicht den Hauch einer Chance. Der Amtsrichter wies die Klage wegen einer sittenwidrigen Vereinbarung ab und sprach von „Mandatskauf“: Auch wenn in der schriftlichen Vereinbarung kein Grund für die Zahlungen genannt sei, liege der Zusammenhang auf der Hand.

Gegen diese Entscheidung legte Schwarz Berufung ein. Er blieb dabei, dass die Zahlungen nicht der Sicherung der Mandatsüberlassung gedient hätten. Vielmehr sei das Geld als eine Art „Beraterhonorar“ zu verstehen gewesen. Er habe den jüngeren Kollegen unterstützen wollen.

Auch verwies er darauf, dass ein Mandatsträger jederzeit zurücktreten könne. So sei auch nicht zu beanstanden, wenn eine wirtschaftlich gut gestellte Person eine mittellose Person unterstütze. Eine von beiden unterschriebene Schweigevereinbarung habe nur seinem Schutz dienen sollen, damit nicht bekannt wird, dass er mittellos sei.

Dies sahen die Richter der Berufungskammer komplett anders: Sie kamen bereits nach der Durchsicht der Akten zu dem Schluss, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie teilten ihm schriftlich mit: Für sie besteht kein Zweifel daran, dass die Übertragung des Ratsmandats gegen ein Entgelt stattfand. Das verstoße gegen die guten Sitten. Nach diesen klaren Worten nahm Schwarz ohne mündliche Verhandlung die Berufung zurück. Die Kosten für das Berufungsverfahren muss er trotzdem bezahlen.

Wie Stadtsprecherin Monika Hörig auf Anfrage mitteilte, wird von Mengersen seinen Posten im Stadtrat behalten könne. Entscheidend bei der Prüfung dieser Frage sei vor allem, dass Schwarz freiwillig zurückgetreten sei.

Aktenzeichen: LG Bonn 5 S 61/16

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort