Urteil am Amtsgericht Mann betrügt in Bonn mit Rechnungen von totem Arzt

Bonn · Das Bonner Amtsgericht hat einen Ex-Unternehmer wegen schweren Betruges verurteilt. Er hatte Rechnungen von seinem Arzt bei seiner Versicherung eingereicht. Der Arzt war jedoch schon verstorben.

Auf alles wusste der Mann auf der Anklagebank eine eloquente, wenn auch ausweichende Antwort. Aber auf die schlichte Frage des Richters, warum sein Arzt, der ihn jahrelang behandelt hat, ihm noch Kosten in Rechnung gestellt hat, obwohl er bereits über ein Jahr tot war, darauf hatte der 52-Jährige keine überzeugende Antwort mehr. Wegen schweren Betruges sowie Urkundenfälschung in 51 Fällen musste sich der gescheiterte Consulting-Unternehmer jetzt verantworten. Denn der einst erfolgreiche Erfinder und studierte Wirtschaftsfachmann soll drei Jahre lang – von 2012 bis 2015 – manipulierte Rechnungen seines Arztes bei der privaten Krankenversicherung eingereicht haben.

Aufgeflogen war der Betrug wegen der „auffälligen Muster“ der Rechnungen, sagte ein Mitarbeiter der Versicherung als Zeuge, auch weil der Briefkopf der Liquidation von den früheren Einreichungen abgewichen sei. Seltsam auch fand der Sachbearbeiter die Regelmäßigkeit der Diagnose und Behandlung – Entfernung von Karbunkeln – und stieg tiefer in die Prüfung des Falls ein. Schließlich entdeckte er, dass der angeblich behandelnde Chirurg seine Praxis bereits 2012 aufgegeben und im Dezember 2014 verstorben war. Der Fall landete beim Bonner Amtsgericht.

Drohende Verhaftung diszipliniert den 52-Jährigen

Der Angeklagte jedoch hatte zunächst versucht, sich dem Prozess im Dezember 2017 zu entziehen. Eine drohende Verhaftung wegen Fluchtgefahr disziplinierte den 52-Jährigen, der just neuen Projekten in Marokko nachging.

Schließlich erschien der Mann, der nach eigenen Angaben körperlich wie psychisch schwer angeschlagen ist, jetzt doch freiwillig im Gericht. Wenn auch unwillig. Unwillig auch gab der Ex-Unternehmer am Ende ein kleines, weil nicht mehr vermeidbares Geständnis ab, nachdem er zunächst beteuert hatte, dass sein Arzt, der nach Norddeutschland gezogen war, ihn auch noch jahrelang als Privatier behandelt habe. „Aber auch noch als Toter?“, so Amtsrichter Dr. Gerd Kathstede ein wenig spöttisch.

Am Ende wurden die ersten 37 Fälle – wegen der schwierigen Beweislage – bis zum Ableben des Arztes eingestellt. Und der 52-Jährige wurde „nur“ in 14 schweren Betrugsfällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Der Schaden in dem einen Jahr: 10 625 Euro.

Die betrogene Versicherung jedoch hält den Schaden für viel höher: In einem Zivilverfahren hat sie den 52-Jährigen auf Rückzahlung der vermeintlichen Krankheitskosten in Höhe von 55 638 Euro verklagt.

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