SS-Runen und Hakenkreuz Mann für Tragen von Nazisymbolen in Bonn verurteilt

Bonn · Ein 38-Jähriger ist in Bonn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er war vor dem Stadthaus mit verfassungsfeindlichen Symbolen auf seinem Rucksack aufgefallen und hatte diese trotz Aufforderung nicht entfernt.

 Archivfoto.

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Foto: Benjamin Westhoff

„Jahrzehntelang hat keiner was gesagt“, gab der Mann vor Gericht an. Zwei SS-Runen und ein Hakenkreuz waren gut sichtbar auf dem Stoffrucksack des arbeitslosen Metallbauers zu sehen, als er am 25. Januar dieses Jahres vor dem Bonner Stadthaus von einer Citystreife angesprochen wurde.

Weil er der Aufforderung der beiden Beamten, die Symbole zu übermalen, nicht nachgekommen war und knapp vier Stunden später erneut mit dem Rucksack angetroffen wurde, musste sich dem Mann vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Urteil: Vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Vorstrafen hatte der Mann reichlich gesammelt: 20 Einträge wies seine Akte auf; die letzte Bewährungsfrist war erst wenige Wochen vor der Tat abgelaufen. Einschlägig war allerdings keine davon. Offenbar hatte der Mann seinen Rucksack auf einem Hochbeet am Stadthaus abgelegt, als gegen 10.45 Uhr ein 28-jähriger Polizeibeamter mit seiner 34-jährigen Kollegin vom Ordnungsamt vorbeikamen. Zwei weiße SS-Runen im unteren Bereich des abgewetzten, grauen Stoffrucksacks waren für die beiden Beamten genau so gut zu erkennen, wie das weiße Hakenkreuz auf dem Trageriemen. Er solle die Symbole übermalen, forderte der Polizist den 38-jährigen Mann auf. Der lehnte das aber zunächst mit den Worten „Das ist meine Einstellung“ ab und verweigerte auch den von einem Freund zwecks Übermalung angebotenen Edding.

Die Beamten beließen es dann zunächst bei der Aufforderung, die Zeichen schnellstens zu übermalen. Als der Mann ihnen aber knapp vier Stunden später auf dem Münsterplatz erneut über den Weg lief und auf dem Rucksack unverändert die nationalsozialistischen Symbole prangten, wurde es den Beiden zu bunt. Sie nahmen eine Anzeige auf.

Vor Gericht gab der Angeklagte sich am Mittwoch vergesslich: Er habe die Zeichen vor Jahrzehnten aufgebracht und sie schlicht vergessen, behauptete er. Außerdem seien sie doch kaum noch zu sehen. Davon, dass es die Sache besser macht, dass die Symbole sich bereits seit Jahren unbeanstandet an dem Gepäckstück befanden, war das Gericht nicht überzeugt. Und davon, wie gut sie zu sehen gewesen waren, konnte sich die Strafrichterin auch dank der guten Fotos ein eigenes Bild machen. Dass es sich bei den verwendeten Zeichen um verbotene Symbole handele, sei dem Angeklagten stets bewusst gewesen , so die Richterin zur Begründung des Urteils.

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