Straßenstrich in Bonn Mann nach Überfall auf Prostituierte verurteilt

Bonn · Ein 31-Jähriger wurde am Freitag in Bonn verurteilt. Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass er versucht hatte, eine Prostituierte auf dem Straßenstrich in Bonn zu vergewaltigen. Der Angeklagte plädierte auf unschuldig.

Mitten im Urteil zeigte sich der Angeklagte entrüstet und plapperte dem Vorsitzenden Richter in die Begründung. „Das ist nicht die Wahrheit“, rief der 31-Jährige auf französisch – und holte sich einen Rüffel für ungezogenes Verhalten in einem Gerichtssaal. Die 10. Große Strafkammer hatte am Ende keinen Zweifel, dass der Ghanaer versucht hatte, eine Prostituierte auf dem Bonner Straßenstrich zu vergewaltigen. Wegen sexueller Nötigung wurde der geduldete Flüchtling am Freitag zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Am Abend des 23. Mai gegen 22.45 Uhr hatte der Angeklagte mit der 54-Jährigen „Sex auf französisch“ für 25 Euro vereinbart und war mit ihr unter die Autobahnbrücke gegangen. Laut Kammervorsitzenden Marc Eumann habe sich der Freier aber „an keine Absprache“ gehalten, zog der Frau den Mantel aus, warf sie zu Boden, fixierte ihre Hände über dem Kopf und versuchte einzudringen. Die Prostituierte wehrte sich mit Tritten und Bissen gegen eine Vergewaltigung. Der Freier scheiterte schließlich an der massiven Gegenwehr und ergriff die Flucht. Drei Monate später konnte der mehrfach Vorbestrafte anhand von DNA-Spuren festgenommen werden.

„Alles, was passiert ist, war einvernehmlich“, hatte der 31-Jährige im Prozess beteuert. Nach dem ersten normalen Sex ohne Kondom habe die Prostituierte sich – zu seiner eigenen Überraschung – erneut ausgezogen und sich ihm regelrecht aufgedrängt. Aber der furchtbare Zustand der 54-Jährigen, die nach dem sexuellen Angriff ihren Ehemann und auch Polizei alarmiert hatte, sprach da eine ganz andere Sprache, so Eumann.

Angeklagter bot Polizisten 2000 Euro Wiedergutmachung

Die Version der 54-Jährigen sei fraglos die Richtige. Wie „völlig fertig“ die Frau danach gewesen war, davon hatten auch die Zeugen im Prozess „eindrucksvoll“ erzählt. Angst habe sie damals gehabt und auch um ihr Leben gefürchtet. Nach seiner Festnahme hatte der Ghanaer wohl doch das Gefühl, etwas Unrechtes getan zu haben. Auf dem Weg zum Polizeipräsidium hatte er einem Polizeibeamten 2000 Euro angeboten. „Nicht um ihn zu bestechen, sondern als Wiedergutmachung, falls er einen Fehler gemacht haben sollte“, hieß es im Urteil.

Aber die Rolle des Unschuldigen gefiel dem Angeklagten letztlich besser. Dafür verzichtete er auf ein Geständnis, das ihm die Strafe gemildert und der Prostituierten die erneut traumatisierende Aussage erspart hätte. Schließlich droht dem Sohn eines Lehrers, der bereits häufiger durch Gewalt gegen Frauen aufgefallen ist, ein weiteres Strafverfahren: In einer Bonner Disco soll er sich einer Frau auf der Tanzfläche genähert und ihr mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen haben. Der Prozess wird vor dem Bonner Amtsgericht beginnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort