Gerichtsfall in Bonn Mann verkaufte am Hauptbahnhof Vogelspinne eines Freundes für Drogen
Bonn · Der Freund eines 45-jährigen Drogenabhängigen in Bonn hat ungefragt dessen Haustier am Hauptbahnhof verkauft. Nach einer Schlägerei kam der Fall nun vor Gericht.
Keine Frage: Die Chromatopelma cyaneopubescens – die metallblaue Vogelspinne – war sein ganzer Stolz. Wie er zu dem prachtvollen Haustier mit den knallblauen Beinen gekommen ist, wollte der Halter in einem Prozess vor dem Bonner Amtsgericht nicht verraten. Aber der 45-jährige Drogenabhängige trug die blaue Schöne, deren Heimat in den tropischen Savannen Venezuelas liegt, immer bei sich: Er gab dem Weibchen – rund sieben Zentimeter groß – Unterschlupf, auch wenn er selber kein Dach über dem Kopf hatte. Aber als der Dauergast der Bonner Drogenszene im April 2017 in die Klinik musste, hieß es Abschied nehmen von der Vertrauten. So gab er seine Vogelspinne in die Obhut einer Freundin. Vorübergehend, wie er meinte. Aber es kam anders.
Denn als „Herrchen“ aus dem Krankenhaus entlassen wurde, musste er feststellen, dass sein Haustier weg war: Ein Freund – 44 Jahre alt – hatte das Tier bei einem Besuch der Spinnen-Sitterin kurzerhand mitgenommen und es, um seinen Suchtdruck zu stillen, am Bonner Hauptbahnhof an einen anderen Drogenabhängigen verkauft. Zum Dumpingpreis von 20 Euro.
Wegen des herzlosen Verkaufs stellte der 45-Jährige seinen Freund zur Rede, es kam zum Streit, zur Rangelei, zu Schlägen und Stürzen. Panisch lief der 44-Jährige zur Wache der Polizei, erzählte von dem körperlichen Schlagabtausch, aber auch dass sein einstiger Freund ihm eine Zigarette auf dem Kopf ausgedrückt haben soll. Also landete der Fall jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Bonner Amtsgericht – fast drei Jahre nach dem Vorfall auf der Bonner Platte.
Denn der einstige Spinnenbesitzer war für die Justiz fortan unauffindbar: Die Zustellung der Vorladung zum Gericht kam „unbekannten Aufenthalts“ zurück: Ob er nur auf der Straße, in der Ferne oder vielleicht sogar im Knast gelebt hat, war nicht mehr aufklärbar. Jedenfalls hatte sich der vielfach Vorbestrafte jetzt freiwillig dem Prozess gestellt: „Wir sind ja eigentlich Freunde“, erklärte er der Strafrichterin, „aber ich habe meine Spinne so sehr vermisst. Ich war so sauer.“ Er räumte ein, den Kumpel geschlagen zu haben, aber eine Zigarette auf dem Kopf habe er niemals ausgedrückt, schwor er.
Der Freund erwies sich als anständiger Zeuge: „Frau Richterin, das mit der Zigarette, das ist Quatsch! Das stimmt einfach nicht“, beteuerte er. „Ich habe damals etwas die Nerven verloren.“ Auch die Beamten der Wache entlasteten den Angeklagten: „Wir haben damals auf die Fertigung von Fotos verzichtet“, hieß es. „Wir haben eine kreisrote Rötung – neben anderen Verletzungen – festgestellt und die Version geglaubt.“ Daraufhin stellte die Strafrichterin den Fall um eine weitgereiste Vogelspinne sang- und klanglos ein. Wo die vielbeinige Blaue abgeblieben ist, konnte leider nicht mehr aufgeklärt werden. Sie wird immer noch vermisst.