Gesetz tritt in Kraft Ohne Masernimpfung gibt es in Bonn keinen Betreuungsplatz

Bonn · Das Masernschutzgesetz tritt am kommenden Sonntag in Kraft. Dann dürfen Kitas nur noch Kinder aufnehmen, die geimpft sind, auch Lehrer und Erzieher müssen sich gegen die Krankheit immunisieren lassen.

 Im Impfpass wird jede einzelne Impfung notiert.

Im Impfpass wird jede einzelne Impfung notiert.

Foto: epd/Jochen Tack

An diesem Sonntag tritt das neue Masernschutzgesetz des Bundes in Kraft. Heißt: Ab sofort dürfen Schulen und Kindergärten in der Regel nur noch Kinder sowie Lehrer und Erzieher aufnehmen, die gegen Masern geimpft sind.

Für alle, die sich bereits in den Schulen und Kitas befinden und nach 1970 geboren sind, muss ein Impfnachweis gegen Masern beziehungsweise eine sogenannnte Kontraindikation, nach der eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen ist, bis Ablauf des 31. Juli 2021 vorgelegt werden. Das gilt auch für Personen, die in Kinderheimen oder Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind, sowie für Mitarbeiter in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen. Die Stadt Bonn empfiehlt aber allen Schulen und Einrichtungen, die betreffenden Personen um eine schnelle Vorlage des Nachweises zu bitten.

Nähere Details solle eine entsprechende Durchführungsverordnung des Landes NRW regeln, so die Stadt weiter. Doch die wird es in dieser Form nicht geben, wie es vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) mit Verweis auf entsprechende Regelungen im Masernschutzgesetz am Mittwoch auf GA-Anfrage hieß. Darüber hinaus stimme das MAGS sich zurzeit intensiv mit den anderen Ländern und dem Bundesgesundheitsministerium ab, wie das Gesetz in unterschiedlichen Einzelkonstellationen auszulegen sei. Auch würden Unterlagen zur Unterstützung von Kitas und Schulen derzeit vorbereitet.

Für Christa Hahn ist der Vorgang nicht ungewöhnlich. Die langjährige Leiterin der Ludwig-Richter-Grundschule in Duisdorf gibt sich gelassen: „Unsere neuen Schülerinnen und Schüler kommen ja auch erst im August, da ist ja noch ein bisschen Zeit zur Vorbereitung“, meint sie und lacht. Und: „Ich denke, die meisten Eltern lassen ihre Kinder ohnehin impfen.“ Zumal es den Platz in der Nachmittagsbetreuung der offenen Ganztagsschule (OGS) nur für geimpfte Kinder gebe. Gelassen gibt sich auch Christoph Weigeldt, Leiter des Amos-Comenius-Gymnasiums. Er sehe zwar das Spannungsfeld Schulpflicht versus Schutzimpfungspflicht. „Aber ich bin optimistisch, dass die Eltern vernünftig sind und ihre Kinder gegen Masern impfen lassen, falls es noch nicht erfolgt sein sollte.“

Ohne Impfung keine Aufnahme: Das gilt auch (ausgenommen bei Kontraindikationen) für die Kita-Plätze der Stadt und der freien Träger. Anders sieht es mit dem Schulplatz aus. Hier hat die Schulpflicht Vorrang, sagt Isabel Klotz vom städtischen Presseamt und verweist dabei auf eine entsprechende Passage im neuen Masernschutzgesetz. Doch was tut die Stadt, wenn Eltern für ihre Kinder keine Impfnachweise vorlegen? „Die Einrichtungen werden Eltern, die den Impfschutz ihrer Kinder verweigern, dem Gesundheitsamt melden. Diese Eltern werden dann vom Gesundheitsamt zum Gespräch über die Notwendigkeit der Impfung eingeladen“, erklärt Kristina Buchmiller vom Presseamt. „Das Gesundheitsamt stellt die Beratung in den Vordergrund und hofft, die betroffenen Personen in Beratungsgesprächen von der Notwendigkeit der Masernimpfung überzeugen zu können.“

Da einem Kind ein Schulplatz also nicht verweigert werden kann, sollen drastische Geldbußen die Eltern zur Einsicht bringen, den Nachwuchs doch noch gegen Masern impfen zu lassen. So drohten bis zu 2500 Euro Bußgeld im ersten Schritt, danach sind laut Klotz weitere Zwangsgelder möglich.

In einem gesonderten Schreiben hat das Jugendamt zudem die Tagespflegepersonen informiert: Demnach müssen auch sie, sollten sie nach 1970 geboren sein, sich impfen lassen oder eine Masernimmunität oder eine Kontraindikation vorweisen. „Ein nicht ausreichender Impfschutz Ihrerseits führt dazu, dass Sie ab dem 1. August 2021 keine Kinder mehr betreuen dürfen.“ Kinder, die ab 1. März neu in der Tagespflege aufgenommen würden und keinen Schutz gegen Masern hätten, dürften nicht betreut werden. Lediglich Kinder unter einem Jahr seien von einem Ausschluss ausgenommen. Sie könnten frühestens erst ab dem neunten Monat geimpft werden, so das Jugendamt.

Dass in Bonn das Gros der Eltern seine Kinder impfen lässt, zeigen die Zahlen der Schuleingangsuntersuchung von 2019: Für 94,5 Prozent der künftigen Erstklässler wurde laut Isabel Klotz ein Impfheft vorgelegt. Davon wiesen zwei Prozent keine Masernimpfung auf.

 Am Donnerstag, 19. März, können alle Bürger von 10 bis 15 Uhr im Gesundheitsamt, Engeltalstraße 6, ihren Impfpass kostenlos kontrollieren lassen. Auf Wunsch wird dann auch eine Bescheinigung zum Stand des Masernschutzes ausgestellt.

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