Diskussion um Maskenpflicht in Bonn Neunjähriger darf trotz Attest ohne Maske nicht in Schulbus

Bonn · Der neunjährige Alessandro aus Buschdorf kann nicht in die Förderschule. Obwohl er wegen seiner Behinderung von der Maskenpflicht befreit ist, bringt ihn das Busunternehmen nicht nach Medinghoven.

 Alessandro ist von der Maskenpflicht befreit.

Alessandro ist von der Maskenpflicht befreit.

Foto: privat

Alessandro ist ein Kämpfer. Mit einem Geburtsgewicht von gerade einmal 488 Gramm kam er vor neun Jahren als Frühchen zur Welt. Mit enormer Willensstärke, einem unglaublichen Lebensmut und der Unterstützung seiner Eltern kämpfte er sich monatelang ins Leben. Doch jetzt stößt der Junge aus Buschdorf an eine Grenze, die selbst er nicht überwinden kann.

Aufgrund seiner schweren Behinderung ist Alessandro – bestätigt durch ein ärztliches Attest –  von der Maskenpflicht befreit. Und obwohl auch für ihn in dieser Woche der Unterricht wieder begonnen hat, bleibt der Neunjährige weiterhin zu Hause. Der Grund: Das mit der Sonderfahrt beauftrage Busunternehmen lässt Alessandro ohne Mund-Nasen-Schutz nicht einsteigen. „Wir haben wirklich alles versucht“, berichtet Mutter Sabrina. „Aber Alessandro bekommt Panik, wenn wir ihm die Maske anziehen wollen. Er schlägt mit den Armen um sich, weint und lässt niemanden an sich heran.“

Mit der Folge, dass der Junge bisher nicht zur Schule kam. Beide Eltern sind berufstätig und können ihren Sohn nicht täglich von Buschdorf zur Förderschule in Medinghoven bringen und dann auch wieder abholen. „Und das nach den vielen Wochen, die er sowieso schon zu Hause bleiben musste“, ergänzt die Mutter.

Ausschreibung für Einzelfahrten

Der Spezialtransport behinderter Kinder zu den Förderschulen wird in der Regel als freiwillige Leistung des Schulträgers angeboten. „Die Anträge auf Transport im Schülerspezialverkehr werden durch das Schulamt geprüft und genehmigt. Von dort aus werden die Fahrten auch organisiert. Der Transport wird durch den Schulträger finanziert“, erklärt Marc Hoffmann vom städtischen Presseamt auf GA-Anfrage. Mittlerweile versucht das Schulamt für Kinder wie Alessandro Einzelfahrten zu organisieren, bei denen sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Derzeit gebe es eine entsprechende Ausschreibung.

„Es liegen dem Schulamt bislang in fünf Fällen Atteste vor. Allen Eltern war mit Bescheid vor den Ferien mitgeteilt worden, dass Kinder ohne Maske in den Fahrten des Schülerspezialverkehrs nicht mehr befördert werden können“, so der Sprecher der Stadt. „Im Schülerspezialverkehr herrscht genau wie im ÖPNV Maskenpflicht“, ergänzt er.

Dennoch besteht auch für diese Kinder weiterhin die Schulpflicht. „Die Frage des Transportes berührt diese nicht. Da dem Schulträger nach der Schülerfahrkostenverordnung keine Pflicht zur Beförderung von Kindern mit Behinderung obliegt, müssen Eltern dort, wo eine alternative Einzelfahrt entweder nicht oder aufgrund der Ausschreibung noch nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ihre Kinder selbst zur Schule bringen“, so Hoffmann. Die Eltern seien da in der Pflicht.

Ausschluss unter Umständen nicht zulässig

Anders bewertet man in Düsseldorf das Problem. Zwar gilt im Nahverkehr die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 12. August, doch „der Mindestabstand von 1,5 Meter muss nicht eingehalten werden, wenn dies aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist“, teilt das NRW-Schulministerium auf GA-Anfrage mit. Masken seien für die Schülerbeförderung im ÖPNV und im Schülerspezialverkehr zwar verpflichtend, „diese Regelung gilt aber nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. In diesen Fällen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Liegt ein solches Attest vor, ist ein Ausschluss vom Transport nach der CoronaSchVO nicht zulässig“, stellt das Schulministerium klar.

An der LVR-Christophorusschule im Tannenbusch kennt man dieses Problem ebenfalls. „Auch bei uns gibt es Kinder, die Masken aus medizinischen Gründen nicht tragen können“, bestätigt Schulleiterin Susanne Gräfin Lambsdorff. Ein Dilemma, das nicht nur Kinder und Eltern betrifft, sondern auch die Fahrer der Transportunternehmen. „Unsere Kinder brauchen deren Hilfe beim Ein- und Aussteigen. Es ist für einen Laien nicht möglich, einen Rollstuhl sicher zu befestigen“, erklärt Lambsdorff.

Zwar sieht auch sie ein, dass man sich in vielen Bereichen derzeit mit Problemen konfrontiert sieht, die man bisher gar nicht kannte, aber: „Wir brauchen für solche Fälle schnell eine Lösung. Ich bin der Meinung, dass Kinder, die schulpflichtig sind, auch zur Schule gebracht werden müssen“, so Lambsdorff. Bis dahin sucht die Schule in jedem Einzelfall nach individuellen Lösungen.

Bei Alessandro sind die Folgen der wochenlangen Schulschließung bereits deutlich zu erkennen. „Es geht ja nicht nur um den Unterricht“, sagt Mutter Sabrina. „Viele Therapien finden seit Wochen nicht mehr statt. Alessandro ist mühsam Schritt für Schritt nach vorne gegangen. Doch jetzt geht es nur noch rückwärts.“

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