Neue Corona-Regeln für Bonn Maskenpflicht in der Innenstadt tritt wieder in Kraft

Bonn · Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt gilt die 2G-Regel. Zudem tritt an diesem Mittwoch wieder die Maskenpflicht in der Innenstadt in Kraft. Alle Infos dazu sowie eine Übersicht über die Straßen und Plätze gibt es hier.

 Zurück: Die Maskenpflicht gilt ab Mittwoch wieder in weiten Teilen der Bonner Innenstadt.

Zurück: Die Maskenpflicht gilt ab Mittwoch wieder in weiten Teilen der Bonner Innenstadt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Nun ist es offiziell: Wie die Stadt am Dienstag mitteilte, wird auf dem Bonner Weihnachtsmarkt nicht nur eine 2G-Regel gelten. Auch müssen Passanten für die Dauer des Marktes in der Innenstadt wieder eine Maske tragen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch in Kraft.

Dass sich die erneute Maskenpflicht negativ auf das Weihnachtsgeschäft auswirken könnte, befürchtet Karina Kröber vom Verein City-Marketing nicht. „Ich nehme viele Kunden wahr, die selbst von vornherein mit Maske in der Stadt unterwegs sind“, so Kröber. Auch hätten bereits Geschäftsleute in Eigenregie 2G eingeführt – so wie die beiden Kinos Rex und Neue Filmbühne, die nun ankündigten, ihre Häuser von diesem Donnerstag an nur noch für Geimpfte und Genesene zu öffnen.

2G-Regel auf dem Bonner Weihnachtsmarkt

Unterdessen zählt unter den Händlern des Weihnachtsmarktes vor allem eine Devise: einen erneuten Ausfall unter allen Umständen zu vermeiden. „Das wäre eine völlige Katastrophe“, sagte Roland Barth, stellvertretender Vorsitzender des Bonner Schaustellerverbandes, am Dienstag. Bereits jetzt habe man enorme Kosten zu tragen – von den besorgten Waren bis hin zum engagierten Personal. Insofern gelte der Durchführung des Marktes aus Sicht der Marktbeschicker gegenüber den Zugangsbeschränkungen höhere Priorität, so Barth. Da die Stadt die Kontrolle der 2G-Regel übernehme, ändere sich für die Händler und Schausteller im Wesentlichen nichts.

Theatergemeinde muss Abonnenten absagen

Nachdenklicher äußerte sich zu der Zugangsverschärfung durch die Stadt die Geschäftsführerin der Theatergemeinde Bonn, Juliane Schmidt-Sodingen. Der Verein sah sich nach Bekanntwerden gezwungen, per E-Mail zahlreiche Abonnenten über die Änderungen zu informieren. Zwar sei davon auszugehen, dass die Impfquote ihrer Klientel verhältnismäßig hoch ist. Gleichwohl empfinde sie die neue Situation als schwierig, wie Schmidt-Sodingen gegenüber dem GA erklärte: „Grundsätzlich sind wir eine gemeinnützige Organisation, die sich mit einem Freizeitangebot um unsere Abonnenten kümmern soll und nicht um die Abfrage ihres Impfstatus“, so Schmidt-Sodingen.

Die Theaterfreunde jetzt auf diese Weise kontaktieren zu müssen, bereite ihr durchaus gemischte Gefühle, auch wenn sich Beschwerden oder wütende Anrufe bislang in Grenzen hielten. Und dann, so Schmidt-Sodingen, seien da natürlich noch all diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder wollen. „Für sie tut es mir besonders leid“, sagt die Geschäftsführerin.

Derzeit sind 5000 Abos aktiv. Schmidt-Sodingen hoffe, dass der jüngste Schwung für das Theater Bonn jetzt nicht wieder gebremst wird: „Die Resonanz auf unsere Weihnachtsabos ist bislang sehr positiv“, so die Geschäftsführerin. Die Verwaltung teilte am Dienstag auf Anfrage mit, dass Personen, die die städtischen Veranstaltungen lediglich getestet besuchen wollten und bereits Karten gekauft hatten, die Eintrittsgelder erstattet werden. Für bereits abgeschlossene Theaterabos besteht aus Sicht der Verwaltung „kein unmittelbarer Handlungsbedarf, weil sich die Rahmenbedingungen während der Laufzeit des Abonnements wieder ändern könnten“, so ein Sprecher am Dienstag.

Auch für die Kurse und Veranstaltungen der Volkshochschule sowie für Veranstaltungen, die die Stadtbibliothek anbietet, gilt die 2G-Regel – nicht jedoch für die Ausleihe und Rückgabe von Medien. Dafür ist die AHA-Regel maßgeblich.

Maskenpflicht in der Bonner Innenstadt

Die Maskenpflicht in der Innenstadt ab diesem Mittwoch gilt auf den Flächen des Weihnachtsmarktes täglich von 10 bis 21 Uhr und in den übrigen Straßen des Innenstadtbereichs werktags von 10 bis 20 Uhr.

Eine Übersicht über die einzelnen Straßen und Plätze:

  • Acherstraße, Bonngasse, Brüdergasse, Dreieck, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Budapester Straße im Bereich ab Thomas-Mann-Straße bis Sternstraße, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Friedensplatz, einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen (Sterntorbrücke) und Plätze, täglich von 10 Uhr bis 21 Uhr
  • Friedrichstraße im Bereich der Hausnummern 2 bis 64 sowie 1 bis 61, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Gangolfstraße, In der Sürst, Kasernenstraße, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Kaiserplatz einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Kasernenstraße im Bereich der Hausnummern 1 bis 5 und 2 bis 32, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Markt, einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen (Marktbrücke und Bischofsplatz) und Plätze, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Martinsplatz im Bereich der Hausnummern 6 bis 9, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Maximilianstraße im Bereich von Hausnummer 6 bis 46, beidseitig einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Münsterplatz, täglich von 10 Uhr bis 21 Uhr
  • Mülheimer Platz, Bottlerplatz, einschließlich Münsterstraße bis Höhe Poststraße, täglich von 10 Uhr bis 21 Uhr
  • Poststraße, täglich von 10 Uhr bis 21 Uhr
  • Remigiusplatz, Remigiusstraße, täglich von 10 Uhr bis 21 Uhr
  • Mauspfad, Sternstraße, Sterntorbrücke, Stockenstraße, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Thomas-Mann-Straße im Bereich von Hausnummer 1 bis 57 sowie den Hausnummern 2 bis 64, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Vivatsgasse, Wenzelgasse, Wesselstraße, Windeckstraße, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr

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