Nach Vorfall in Troisdorfer Supermarkt Maskenverweigerer wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt

Bonn/Troisdorf · Zwei Männer und eine Frau sollen im Mai einen Zwischenfall in einem Troisdorfer Supermarkt provoziert haben, um gegen die damals neue Maskenpflicht zu protestieren. Wegen der Bedeutung des Verfahrens geht die Anklage ans Bonner Landgericht.

 Symbolfoto: Ein Schild weist an einem Geschäft auf die Maskenpflicht beim Einkaufen hin.

Symbolfoto: Ein Schild weist an einem Geschäft auf die Maskenpflicht beim Einkaufen hin.

Foto: dpa/Stefan Sauer

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen war erst gut eine Woche alt: Am 9. Mai dieses Jahres sollen zwei Männer und eine Frau einen gewalttätigen Zwischenfall in einem Supermarkt in Troisdorf provoziert haben. Sie wollten offenbar gegen die Maßnahme zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 protestieren. Nun hat die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen die drei Beteiligten erhoben.

Zumindest der jüngere der männlichen Angeschuldigten soll laut Anklage der Reichsbürgerszene zuzuordnen sein. Wegen der besonderen Bedeutung des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Bonner Landgericht und nicht bei dem in solchen Fällen normalerweise zuständigen Amtsgericht eingereicht. Der Fall wurde bereits im nordrheinwestfälischen Landtag diskutiert und der Staatsschutz am Bonner Polizeipräsidium war in die Ermittlungen involviert.

Laut Anklage betraten die beiden Männer im Alter von heute 36 und 38 Jahren und die 31-jährige Frau den Markt gemeinsam. Zumindest der jüngere der beiden Männer trug keinen Mundschutz und so kam es schnell zu einer Diskussion mit zwei Mitarbeitern. Die Staatsanwaltschaft geht von einer gezielten Provokation aus, in deren Verlauf die beiden Männer immer aggressiver gegenüber den Mitarbeitern auftraten. Die Angestellten riefen daher die Polizei und auch nach deren Eintreffen weigerte sich der 35-Jährige weiter, eine Mund-Nasen-Maske aufzusetzen. Die Frau weigerte sich zudem, den Beamten ihre Personalien zu geben und soll stattdessen mit ihrem Einkaufswagen gegen einen der beiden Polizisten gefahren sein.

Schnell eskalierte die Situation weiter: Der 38-Jährige, so die Anklage, soll zunächst einem der Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, um dann auch noch auf dessen Kollegen einzuschlagen. In dem folgenden Handgemenge gingen die beiden Kontrahenten zu Boden, der Polizeibeamte musste Pfefferspray einsetzen, um den Angreifer zu stoppen. Zur gleichen Zeit soll der 35-Jährige dem anderen Polizisten ebenfalls mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Frau soll derweil dessen Arm festgehalten haben.

Erst nach dem Eintreffen von zwei weiteren Polizeibeamten konnte die Situation unter Kontrolle gebracht werden, die attackierten Kollegen wurden bei dem Einsatz nicht unerheblich verletzt. Dass es sich um eine gezielte Provokation handelt, schließen die Ermittler offenbar auch aus der Tatsache, dass nicht nur die Frau und der ältere Mann das Geschehen mit ihren Handys filmten, sondern der jüngere Angeschuldigte zudem eine um die Brust geschnallte Body-Cam trug. Ein Teil der Aufnahmen landete sofort nach dem Zwischenfall im Internet.

Dem jüngeren Mann werden von der Anklage auch weitere Straftaten vorgeworfen: Der Mann soll eine knappe Woche nach dem Vorfall erneut den Supermarkt besucht und einen der beiden damals beteiligten Mitarbeiter beleidigt haben. Außerdem soll er ohne Führerschein gefahren sein und einen illegalen Schlagring besessen haben.  Die 1. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts  hat nun zu entscheiden, ob sie die Hauptverhandlung zulässt. Erst dann wird ein Termin festgelegt.

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