Angriff an Haltestelle Mehrjährige Haft nach Messerattacke in Bonn

BONN · Nach einer Messerattacke an der Haltestelle Bonn-West ist ein 18-Jähriger zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sieht von einer Bewährungsstrafe ab, da etwas gegen eine spontane Tat spricht.

Drei Mal hat der 18-jährige syrische Flüchtling zugestochen, als er am 21. Februar einen 28-jährigen Marokkaner an der Haltestelle Bonn-West attackierte und schwer verletzte. Nun wurde der Syrer vor dem Bonner Jugendschwurgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert. Darauf ließ sich das Gericht allerdings nicht ein, denn wer drei Mal zusteche sei „nicht mehr bewährungsfähig“, so der Urteilsspruch.

Erst Anfang des Jahres kam der 18-Jährige in einer Flüchtlingsunterkunft in Duisdorf an, bevor er nur sieben Wochen später in Untersuchungshaft landete. Der Messerattacke vorangegangen war ein Streit in der Duisdorfer Unterkunft. Dort soll ein 28-jährige Marokkaner, so die Vorwürfe des Syrers, einen Brand gelegt haben. Daraufhin kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden und weiteren Personen, die sich um sie gruppiert hatten.

Am Tattag kam es zunächst erneut zu einer zufälligen Begegnung in Tannenbusch. Nach einem Streitgespräch wartete der 18-Jährige dann rund zwanzig Minuten an der Bahn-Haltestelle auf den Marokkaner – nach eigenen Angaben, um mit ihm zu reden. Als der 28-jährige Mann dorthin kam und in die Bahn stieg, behielt der Täter ihn zunächst aus einem Nachbarabteil heraus im Auge, bis er an der Haltestelle Bonn-West ausstieg.

Verfolgung des Opfers spricht gegen Spontantat

Dort kam es dann zu der blutigen Auseinandersetzung: Der Syrer ging offenbar sofort aggressiv auf den Marokkaner zu und stach hinfolge des Kampfes drei Mal zugestochen. Als sich das Opfer dann aber heftig zur Wehr setzte, ließ der 18-Jährige von ihm ab und flüchtete über die Bahngleise. Der 28-jährige erlitt bei der Attacke Stiche in Oberarm, Schulterblatt und Unterbauch, die umgehend notärztlich versorgt werden mussten.

Der Verurteilte bestritt während des Prozesses, der Aggressor gewesen zu sein und beteuerte, sich nur gewehrt zu haben. Weil der Täter sein Opfer aber zunächst über mehrere Stationen verfolgte und dann erst attackierte, wertete das Gericht den Angriff nicht als Spontantat infolge der vorherigen Auseinandersetzungen und sah daher von der Aussetzung der Strafe zur Bewährung ab.

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