Urteil nach versuchten Morden Beueler Messerstecher muss für acht Jahre in Haft

Bonn · Ein 22 Jahre alter Mann lauerte im vergangenen Sommer Passanten in Bonn-Beuel auf und griff sie mit einem Teppichmesser an. Das Gericht ist überzeugt davon, dass der Mann zwei Menschen ermorden wollte, und verurteilt ihn zu acht Jahren Haft. Das Motiv bleibt unklar.

 Am Rheinufer in Bonn-Beuel suchte sich der jetzt Verurteilte seine Opfer.

Am Rheinufer in Bonn-Beuel suchte sich der jetzt Verurteilte seine Opfer.

Foto: Nicolas Ottersbach

„Es ist nicht denkbar, dass der Angeklagte über einen so langen Zeitraum keine Erinnerung hat“, zitierte Klaus Reinhoff den Gutachter: Daher sei klar, dass er gelogen habe. Der Vorsitzende Richter der 4. Großen Strafkammer am Landgericht Bonn verkündete am Mittwoch das Urteil gegen einen 22-jährigen Mann aus Beuel, der des versuchten Mordes für schuldig befunden wurde.

Im vergangenen August hatte der Mann versucht, zwei ihm völlig unbekannten Menschen die Kehle durchschneiden. Der Verurteilte hatte die Taten nicht grundsätzlich abgestritten, gab aber in der Verhandlung an, dass er sich an nichts erinnern könne. Das glaubte ihm das Gericht schließlich nicht und verurteilte ihn zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

Die Nachricht von den beiden Attacken hatte im vergangenen Sommer das rechtsrheinische Bonn in Atem gehalten und sorgt noch heute für Verunsicherung. Denn ein Motiv für die Taten ließ sich auch im Verlauf der Hauptverhandlung nicht finden. So war oft gemutmaßt worden, dass der junge Täter unter einer Psychose leiden müsse. Das Gericht kam zu einer anderen Erkenntnis: „Dieser Mann ist nicht krank!“ stellte Reinhoff fest. Das Gutachten eines Sachverständigen habe zweifelsfrei ergeben, dass der Täter weder unter einer eigenständigen noch unter einer drogenindizierten Psychose leide.

Wenn man etwas nicht verstehe, glaube man zwar oft, der Täter müsse krank sein, erläuterte Reinhoff in der Urteilsbegründung weiter. „Es gibt aber Täter, die begehen Straftaten, weil sie Unrecht tun wollen.“ Der Plan sei gewesen, diese Menschen schnell und überraschend zu töten. Wenn man sich die Taten ansehe, könne man allerdings schon den Eindruck gewinnen, dass das alles „ein bisschen schräg“ sei: „Was sein Motiv war, zwei wildfremde Menschen töten zu wollen, das wissen wir nicht.“ Der Mann hatte zwar Drogen konsumiert, die Menge war aber nach Überzeugung der Kammer nicht ausreichend, um eine solch umfangreiche Amnesie, wie der Angeklagte sie behauptet hatte, plausibel erscheinen zu lassen.

Für die Ermittler war der junge Mann kein Unbekannter: Er ist wegen verschiedenster Delikte, von Diebstahl oder Sachbeschädigung über Beförderungserschleichung und Nötigung bis hin zur Körperverletzung vorbestraft. Erst gut einen Monat vor den Mordversuchen hatte er eine zweijährige Jugendstrafe wegen Diebstahls zu Ende verbüßt.

Bedroht gefühlt hatten sich beide Opfer von dem Mann zunächst jedoch nicht: Er habe den Mann für einen Studenten mit Umhängetasche gehalten, der auf seinen Bus warte, hatte das erste Opfer ausgesagt. Am Abend des 3. August saß der 30-Jährige im Außenbereich eines Burgerrestaurants in der Friedrich-Breuer-Straße und freute sich auf den bestellten, handgemachten Burger, als der Angeklagte sich ihm von hinten näherte und ihn mit einem Cuttermesser angriff. Nur weil er sich kurz zuvor, von einem Geräusch gewarnt, umgedreht hatte, endete die Attacke glimpflich. Das Opfer kam mit einem rund 25 Zentimeter langen Schnitt von der Unterseite des rechten Kinns quer über die linke Wange bis in die Nähe des linken Ohrs davon.

Der zweite Fall ist nach Ansicht des Gerichts gleich geartet und auch hier fand das Opfer den Mann, der mehrfach an ihm vorbeilief, erst einmal nicht weiter beachtenswert. Am 14. August genoss der 27-jährige Student mit einer Bekannten den Abend am Rhein. In der Nähe der Personenfähre „Rheinnixe“ saßen die beiden auf einer Bank. Weil auch das zweite Opfer sich im entscheidenden Augenblick umdrehte, ging auch dieser Angriff glimpflich aus. Der Student kam mit zwei Wunden an Hals und Schulter davon. 

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