31-Jähriger in Bonn angeklagt Messie soll zwei Mal seine Wohnung in Brand gesetzt haben

Bonn · Die Bonner Staatsanwaltschaft wirft einem 31-jährigen Mann vor, zwei Mal Feuer in einem Mehrfamilienhaus Am Nippenkreuz in Mehlem gelegt zu haben. Motiv soll der Wunsch nach einer anderen Wohnung gewesen sein.

 Die Feuerwehr beim Einsatz vom 2. Juni 2022: Im Mehrfamilienhaus Am Nippenkreuz brannte eine Wohnung.

Die Feuerwehr beim Einsatz vom 2. Juni 2022: Im Mehrfamilienhaus Am Nippenkreuz brannte eine Wohnung.

Foto: Axel Vogel

Gleich zwei Mal innerhalb eines Vierteljahres hat es in der Wohnsiedlung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Vebowag am Nippenkreuz, einer Stichstraße zwischen Mainzer und Remagener Straße, gebrannt: am Morgen des 2. Juni und am frühen Abend des 21. August 2022. Demnächst muss sich ein 31-jähriger Mann wegen schwerer Brandstiftung in zwei Fällen vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Als Motiv für die Taten geht die Staatsanwaltschaft Bonn davon aus, dass der Alkoholiker seine total vermüllten Wohnungen anzündete, um jeweils eine neue Bleibe zugeteilt zu bekommen. Pro Brand entstand ein geschätzter Schaden in Höhe von 40.000 bis 50.000 Euro. Beide Wohnungen waren nach den Bränden nicht mehr bewohnbar, verletzt wurde zum Glück niemand.

Lösungsmittel als Brandbeschleuniger

Laut Anklage hat der Mann am Morgen des 2. Juni ein Aceton-getränktes Kissen auf seinem hölzernen Bettgestell angezündet. Aceton ist ein haushaltsübliches Lösungsmittel, mit dem man zum Beispiel Farbe entfernen kann. Schnell griffen die Flammen auf das übrige Mobiliar der Dachgeschosswohnung über, sogar die Fensterrahmen brannten schließlich. Nur der Aufmerksamkeit zweier Nachbarn in dem Sechsparteienhaus ist es zu verdanken, dass das Feuer schnell gelöscht werden konnte und an dem übrigen Gebäude kein Schaden entstand. Sie verständigten umgehend die Feuerwehr, die bereits nach kurzer Zeit eintraf und den Brand auf die Wohnung begrenzen konnte. Das Dachgeschoss des Hauses war allerdings längere Zeit nicht mehr bewohnbar, neben den zerstörten Fenstern war auch großflächig der Putz abgeplatzt.

Sollte es der Plan des 31-Jährigen gewesen sein, brandbedingt eine neue Wohnung zu bekommen, so ging dieser zumindest im ersten Fall auch auf. Der Mann konnte zügig eine andere Wohnung zwei Häuser weiter beziehen. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass auch in der neuen Bleibe schnell wieder das Chaos einzog.

So soll der Angeklagte am 21. August, einem Sonntag, erneut gezündelt haben. Gegen 18.30 Uhr soll er dieses Mal diverse Gegenstände auf einem Wäscheständer und auf dem Holzfußboden der Wohnung verteilt und angezündet haben. Auch in diesem Fall konnte die Feuerwehr das Schlimmste verhindern: 36 Einsatzkräfte brachten den Brand schnell unter Kontrolle. Dennoch wurde diesmal das gesamte Gebäude durch die Rauchentwicklung in Mitleidenschaft gezogen. Die Instandsetzungsarbeiten dauerten knapp vier Monate.

Noch vor Ort nahm die Polizei den ihr nicht ganz unbekannten und deutlich alkoholisierten 31-Jährigen fest. Offenbar war es zuvor zu einer handfesten Auseinandersetzung des Mannes mit einem der Nachbarn gekommen, der den Angeklagten für beide Brände verantwortlich gemacht haben soll.

Nur wenige Wochen nach dem zweiten Feuer brannte es in der Siedlung am 18. September 2022 ein drittes Mal: An diesem Feuer kann der Angeklagte aber keine Schuld tragen, er saß zu diesem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft.

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