Beschluss zum Bonner Mietspiegel Mieterbund und Eigentümerverein reagieren verwundert

BONN · "Wir sehen der Entscheidung des Richters gelassen entgegen", sagte Jürgen Schönfeldt, Geschäftsstellenleiter des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr am Donnerstag mit Blick auf einen richterlichen Beschluss zum Bonner Mietspiegel.

 Mietwohnungen in Bonn sind teuer. Der qualifizierte Mietspiegel soll Mietern und Vermietern als Messlatte dienen.

Mietwohnungen in Bonn sind teuer. Der qualifizierte Mietspiegel soll Mietern und Vermietern als Messlatte dienen.

Foto: Roland Kohls (Archiv)

Wie berichtet, hatte Amtsrichter Daniel Facius den Bonner Mietspiegel in einem Prozess als nicht repräsentativ bewertet. In seiner Beschlusserklärung bemängelte er, dass es bei der Erstellung des Mietspiegels an der "notwendigen repräsentativen Datenerhebung" mangele und somit die erforderlichen Mindeststandards der wissenschaftlichen Grundsätze nicht eingehalten würden. Eine fehlende, allgemein anerkannte Definition, welche Anzahl an Befragten eine Datenerhebungen repräsentativ macht, hatte den Beschluss des Richters ermöglicht.

Für gewöhnlich dient der "qualifizierte Mietspiegel", der mit der örtlichen Vergleichsmiete gleichgesetzt wird, bei Mietrechtsstreitigkeiten als Entscheidungsgrundlage. Jahrelang sei der Mietspiegel von Richtern als qualitativ anerkannt und angewandt worden, wunderte sich Schönfeldt.

Auch der Eigentümerverein Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg reagierte überrascht auf die Begründung des Richters: Sie widerspreche der langjährigen Rechtsprechung des Amtsgerichtes Bonn, die den Mietspiegel stets als ausreichende Grundlage anerkannt habe, argumentiert Hauptgeschäftsführer Helmut Hergarten.

Mieterbund bedauert mögliche Verunsicherung

Hintergrund des Beschlusses ist ein Prozess zwischen einer Wohnungsbaugesellschaft und einer Beueler Mieterin. Die Wohnungsbaugesellschaft möchte für die 49 Quadratmeter große Wohnung in dem Mehrparteienhaus auf Grundlage eigener Vergleichswerte eine deutliche Mieterhöhung durchzusetzen. Die Mieterin beruft sich aber auf den 2011 erstellten und 2013 fortgeschriebenen Mietspiegel, nach dem nur eine Erhöhung von vier Euro zulässig sei.

Die mögliche Verunsicherung bei Vermietern und Mietern durch den Beschluss bedauert der Mieterbund. "Wir können allen Mietern, die jetzt eine Mieterhöhung erhalten, deshalb nur dazu raten, die Mieterhöhung anhand des Mietspiegels zu überprüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen", rät Schönfeldt. Zudem sei zu beachten, dass die Miete innerhalb von drei Jahren maximal bis zu 15 Prozent erhöht werden darf.

Im Sommer soll ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Bonn vorliegen, den Haus & Grund, der Mieterbund und die Stadt Bonn gemeinsam erarbeiten. Hier bleibt laut Hergarten abzuwarten, ob eine genügende Anzahl von Vergleichsmieten beschafft werden kann, um den Anforderungen des Gerichts an eine repräsentative Datenerhebung zu genügen. Schönfeldt zeigte sich gelassen: "Es handelt sich lediglich um die Einzelmeinung eines Richters in einem noch laufenden Verfahren."

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