Kritik des Mieterbundes Mietpreisbremse greift nicht

Bonn · Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr bezweifelt, dass die Mietpreisbremse in Bonn greift. Anhand einer Analyse hat der Interessenverein nach eigenem Bekunden die Preise für 50 Wohnungsangebote auf einer Vermittlungsplattform mit dem aktuellen Bonner Mietspiegel verglichen.

Das Ergebnis: In 47 der 50 Fälle sei die Mietpreisbremse nicht eingehalten worden. 14 Wohnungen seien mehr als 30 Prozent teurer gewesen als die übliche Durchschnittsmiete.

Eine Wohnung habe sogar 70 Prozent über dem Durchschnitt gelegen. Die Untersuchung erfolgte nur dann, wenn die genaue Lage der Liegenschaft feststand, sowie das Baujahr, Quadratmeterzahl und Ausstattung. Wohlgemerkt weisen Annoncen auf Internetportalen reine Angebote aus, nicht die Preise für zustande gekommene Verträge zwischen Vermieter und Mieter.

Dennoch sieht der Bonner Geschäftsstellenleiter des Mieterbundes, Jürgen Schönfeldt, hinter der Untersuchung eine Aussagekraft: „Selbst wenn man davon ausgeht, dass in einzelnen Fällen möglicherweise Ausnahmen vorliegen, zeigt sich jedoch eine generelle Tendenz.“ Das Gesetz zur Mietpreisbremse sei grundsätzlich „sehr begrüßenswert, aber es muss auch dafür gesorgt werden, dass es eingehalten wird“, so Schönfeldt. Er rät allen Mietern dazu, ihre Wohnungspreise abzugleichen und bei Bedarf rechtliche Hilfe zu suchen.

Das Gesetz gilt erst seit dem 1. Juni 2015 und gibt vor, dass Mieten für Bestandswohnungen, die bereits vor dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet wurden, bei einer Wiedervermietung höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden dürfen. Es gibt allerdings Ausnahmen wie beispielsweise bei umfangreichen Sanierungen der Gebäudesubstanz. Der Gesetzgeber hat es nicht bundesweit erlassen, sondern auf Gebiete mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ beschränkt. Die Länder legen sie fest. Durchsetzen lässt sich das Recht nur, wenn – wie in Bonn der Fall – ein Mietspiegel vorliegt, der den Durchschnittsmietzins verlässlich ermittelt (siehe Kasten).

Als Parlamentarischer Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium ist der Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber (SPD) für das Gesetz zuständig. Gegenüber dem GA sagte er zur Stichprobe: „Wir beobachten die Wirkung und die Einhaltung der Mietpreisbremse ganz genau. Sollte sie flächendeckend von Vermietern umgangen werden, werden wir die Bedingungen verschärfen.“ Mietern empfiehlt er, nach dem Einzug zunächst überhöhte Mieten zu rügen und bei Erfolg dann auf das erlaubte Maß zu senken.

Die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg hält die Erhebung des Mieterbundes „für einseitig motiviert und reine Spekulation“, wie deren Geschäftsführer Helmut Hergarten sagte. Sie decke sich auch nicht mit seinen Erfahrungen am Markt. „Ich habe durchaus den Eindruck, dass die Mieten im Großen und Ganzen moderat sind – gerade im Vergleich zu Großstädten wie München oder Frankfurt.“ Er verwies auch auf den aktuellen Mietspiegel, an dem gerade gearbeitet wird. Nach jetzigem Stand wird der Stadtrat ihn in seiner Sitzung am 30. Juni als qualifizierten Mietspiegel beschließen.

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