Gewerkschaft NGG Mindestlohn auch für Langzeitarbeitslose

BONN · Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat an die SPD- und CDU-Bundestagsabgeordneten aus der Region appelliert, auf die geplante Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für Langzeitarbeitslose zu verzichten.

Der Gesetzentwurf müsse nachgebessert werden, fordert die NGG Köln. Sie sieht die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in 2015 als großen Erfolg an. "Dass die geplante Lohnuntergrenze für Langzeitarbeitslose nicht gelten soll, ist allerdings ein Wermutstropfen. Allein in Bonn wären rund 4920 Menschen davon betroffen", sagt Ernst Busch, Geschäftsführer der NGG Köln. Chefs dürften sechs Monate lang weniger zahlen als 8,50 Euro in der Stunde.

Wenn es bei der Ausnahme bliebe, drohe ein Drehtüreffekt. Dann würden, so die Befürchtung der NGG, Langzeitarbeitslose für sechs Monate zu Dumpinglöhnen beschäftigt und von Betrieben anschließend wieder nach Hause geschickt. Deshalb müsse die Ausnahme vom Tisch.

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