Bonner Verkehr Minister lehnt Tempo-30-Modellversuch in Bonn ab

Bonn · Andreas Scheuer ermuntert die Stadt, Gesetzesspielräume für Geschwindigkeitsbegrenzungen stärker auszunutzen. Die Oberbürgermeisterin will nun einen Kriterienkatalog für mehr Tempo 30 auf den Weg bringen.

 Tempo 30 gilt bereits auf etwa 75 Prozent der Bonner Straßen. Die Oberbürgermeisterin will alle Spielräume nutzen, um die Geschwindigkeitbegrenzungen auszuweiten.

Tempo 30 gilt bereits auf etwa 75 Prozent der Bonner Straßen. Die Oberbürgermeisterin will alle Spielräume nutzen, um die Geschwindigkeitbegrenzungen auszuweiten.

Foto: Benjamin Westhoff

Es war erwartbar, aber nun hat die Nachricht die Stadt auch schriftlich erreicht: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat den Antrag von Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Grüne) abgelehnt, in der Stadt Bonn einen Tempo-30-Modellversuch zuzulassen. Das teilte das Bonner Presseamt am Donnerstagnachmittag mit. Eine solche Abfuhr hatte Scheuer in der Vergangenheit bereits anderen Städten erteilt.

Im März hatte der Stadtrat mit Stimmen der Koalition aus Grünen, SPD, Linken und Volt die Oberbürgermeisterin mit dem Antrag für eine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung beauftragt. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, ist die Stadt Bonn zwischenzeitlich der „Städteinitiative Tempo 30“ beigetreten. Doch dürfte allen beteiligten politischen Akteuren klar gewesen sein, dass ein solches Vorhaben in dieser Legislaturperiode keine Zustimmung in Berlin erfahren wird.

Minister weist auf gesetzliche Spielräume hin

Aus dem ablehnenden Antwortschreiben des Verkehrsministers geht nach Kenntnis des GA keine konkrete Begründung für die Absage hervor. Ein Ministeriumssprecher hatte dem GA aber bereits im Juni dieses Jahres mitgeteilt, Scheuer habe in der Vergangenheit stets betont, dass er von 50 Stundenkilometern Regelgeschwindigkeit in den Innenstädten nicht abweichen wolle. Wohl aber befürworte der Minister, dass die Städte nach Gesetzesänderungen ihre Spielräume ausnutzen, um mehr Tempo 30 in den Straßen zu ermöglichen.

Diesen Punkt greift Scheuer in seiner Antwort an die Stadt auf: Im Rahmen der im April 2020 in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung sei den Straßenverkehrsbehörden ein „wichtiges Instrument an die Hand gegeben worden, das die unbürokratische Erprobung von Geschwindigkeitsbeschränkungen für einzelne Streckenabschnitte ermöglicht“, heißt es darin laut Bonner Presseamt. Die Bundesländer hätten zur Straßenverkehrsordnung beschlossen, „die Erprobung solcher Maßnahmen vom Grundsatz des Erfordernisses einer konkreten erheblichen Gefahrenlage auszunehmen“.

Stadt will Kriterienkatalog bis Herbst erarbeiten

Die Stadt schließt aus Scheuers Ausführungen, dass das Abweichen von Tempo 50 nach unten nicht mehr nur bei erheblichen Gefahrenlagen möglich ist, die beispielsweise durch konkrete Unfallhäufungen oder sensible Einrichtungen wie Kindergärten nachzuweisen sind. Einfache Gefahrensituation auf einzelnen Streckenabschnitten würden dafür ausreichen, sagte Vizestadtsprecher Marc Hoffmann. Die Stadt Bonn erarbeite derzeit einen Kriterienkatalog, der definieren soll, in welchen Fällen Geschwindigkeitsreduzierungen erprobt werden können. Die Polizei werde in diese Arbeit eingebunden. Die Verwaltung werde noch in diesem Herbst den politischen Gremien dazu einen Vorschlag unterbreiten.

Dörner teilte nach dem ablehnenden Brief mit: „Wir wollen Leitlinien entwickeln, um die vorhandenen Spielräume voll ausnutzen zu können. Zu diesem Thema erreichen uns viele Bürgeranträge mit dem gleichen Tenor: die Bonner*innen wünschen sich an mehr Stellen Tempo 30.“ Der Kriterienkatalog solle einheitliche Rahmenbedingungen „für die weitreichende Erprobung von Tempo 30“ schaffen. Die Oberbürgermeisterin bekräftigte, dass sie sich weiterhin für flächendeckendes Tempo 30 und Tempo 50 nur in Ausnahmen auf Hauptstraßen einsetzen werde. Eine Forderung, die dem Programm der Bundes-Grünen entspricht. Die Stadt schätzt, dass auf etwa 75 Prozent der innerstädtischen Straßen bereits Tempo 30 gilt.

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