Prozess vor dem Amtsgericht Bonn Mit gefälschten Dollar-Scheinen aufgeflogen

Bonn · Ein 26 Jahre alter Angeklagter will nichts von den Blüten gewusst haben, die er in Verkehr gebracht hat. Die Schöffenrichter glauben ihm und sprechen ihn frei.

 Freispruch vor dem Bonner Amtsgericht.

Freispruch vor dem Bonner Amtsgericht.

Foto: dpa

. Bei der ersten Bank wurde nichts entdeckt, bei der zweiten auch nicht. Erst als ein 26-jähriger Bonner ein Bündel 100-Dollar-Scheinen in einer Bank im Hauptbahnhof gegen Euro wechseln wollte, stellten die Angestellten fest, dass die vorgelegten Scheine allesamt Fälschungen waren. Dem jungen Mann wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft das in den Verkehr bringen von Falschgeld sowie Betrug vorgeworfen. Im Prozess vor dem Amtsgericht stellte sich jetzt die Frage, ob der Angeklagt wirklich wusste, dass er im Besitz von Blüten war. Sichergestellt werden konnten insgesamt 77 falsche 100-US-Dollar Scheine.

Zunächst hatte ein Freund des Berufskraftfahrers im Februar 2015 bei einer Bank in Meckenheim zwölf Scheine vorgelegt. Dafür bekam er 999 Euro gutgeschrieben, die er an den Angeklagten weitergab. Eine gute Woche später war es die Mutter des 26-Jährigen, die bei einer Bonner Bank erfolgreich 13 Scheine umtauschte.

Anfang März 2015 machte sich dann der Angeklagte selbst auf zu der Bank im Hauptbahnhof. Als die Angestellte die 22 Scheine durch ein Kontrollgerät schob, schlug dieses an. Daraufhin zog sie den Filialleiter hinzu, der umgehend die Bundespolizei alarmierte. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des 26-Jährigen fanden Polizisten weitere 30 Falschgeldscheine und zudem eine kleine Menge Drogen.

Bei speziellem Test leuchten Scheine nicht

Ein Experte der Bundespolizei erklärte vor Gericht, woran die Fälschungen zu erkennen waren. Bei einem speziellen Test leuchteten die Scheine nicht. Zudem hatten die Fälscher nicht das richtige Wasserzeichen benutzt, und an den Scheinen wurde an einigen Stellen Deckweiß gefunden. Dass so große Dollar-Noten in Umlauf gebracht werden, sei eher ungewöhnlich: „Mit gefälschten 100- Dollar-Scheinen haben wir in Bonn nicht so viel zu tun.“

Im Prozess stritt der Angeklagte vehement ab, gewusst zu haben, dass die Scheine Blüten waren. Er behauptete, ein russischer Bekannter habe sie ihm gegeben. Da dieser kein Konto in Deutschland habe, sei er auf ihn zugekommen und habe darum gebeten, die Scheine umzutauschen. Als Gegenleistung für diese Gefälligkeit sollte der Bonner nach eigenen Angaben 50 Euro bekommen. Dieser Version schenkte die Staatsanwaltschaft keinen Glauben und forderte eine 15-monatige Bewährungsstrafe.

Das Schöffengericht kam jedoch zu einem anderen Schluss: Es sprach den Angeklagten frei, weil es nicht erwiesen sei, dass er wirklich wusste, dass die Scheine Blüten waren. Sowohl die Mutter des Angeklagten als auch der Bekannte, der in der Meckenheimer Bank war und gegen den ebenfalls Ermittlungen laufen, hatten im Zeugenstand geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft will den Freispruch nicht akzeptieren. Sie wird voraussichtlich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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