Urteil in Bonn Mann rast mit gestohlenen Autos in die Radarfalle

Bonn · Ein 26-Jähriger aus Bonn muss für vier Jahre ins Gefängnis und seinen Opfern 11.000 Euro zahlen. Der Mann hatte Autos aufgebrochen, Wertsachen daraus gestohlen und so manche Spritztour mit den Wagen unternommen. Und ließ sich dabei blitzen.

 Das Landgericht in Bonn.

Das Landgericht in Bonn.

Foto: dpa/Oliver Berg

„Es ist schwierig, eine Strafe zu verhängen, wenn jemand wie Sie sich von vorausgegangenen Urteilen derart unbeeindruckt zeigt.“ Die Worte, mit denen Isabel Köhne ihre Urteilsbegründung schloss, ließen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Am Dienstagmittag hat die Vorsitzende Richterin der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht einen 26-jährigen Mann aus Bonn wegen schweren Diebstahls in zwölf, Fahrens ohne Fahrerlaubnis in acht Fällen sowie wegen Unfallflucht zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Außerdem muss der vielfach und einschlägig vorbestrafte Mann gut 11.000 Euro an die Opfer zurückzahlen.

Immer wieder hatte der Verurteilte Autos aufgebrochen und teilweise auch gestohlen. Meist handelte es sich dabei um Kleinwagen und Fahrzeuge der unteren Mittelklasse. Die Wagen ließ er meist stehen, wenn der Tank leer war. In einem Fall baute er allerdings einen Unfall, der ihm dann auch prompt die Verurteilung wegen Fahrerflucht bescherte.

Mit Motorradhelm auf dem Beifahrersitz

Nur bei seiner jüngsten Tat im Mai 2019 ist der gestohlene Wagen bis heute nicht wieder aufgetaucht. Die Beute fiel mit allerlei mehr oder minder Brauchbarem und Geld von maximal ein paar hundert Euro auch nicht gerade üppig aus. Oft überstieg der Schaden durch das Aufbrechen der Wagen den Wert des Diebesguts deutlich. So ärgerte viele Opfer der Aufwand, den sie zur Reparatur treiben mussten, auch oft mehr als der Verlust der entwendeten Sachen. Der Eigentümer eines Mercedes etwa musste seiner Mutter einen Motorradhelm aufsetzen, um die betagte Dame anlässlich eines Arztbesuchs vor Zugluft zu schützen: Der Verurteilte hatte nämlich in der Nacht zuvor die Scheiben des Wagens zerschlagen, um eine Aktentasche aus dem Inneren zu entwenden.

Nur die erste Tat am 4. November 2018 beging der Mann an seinem damaligen Wohnsitz Bonn, die weiteren Diebestouren führten ihn dann durchweg in kleine Gemeinden zwischen Eifel, Hunsrück und Westerwald. Möglicherweise rechnete der aus dem siebenbürgischen Brasov stammende Täter damit, dort mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit aufzufliegen. Weil er immer wieder in Radarfallen geriet, machte er es den Ermittlern allerdings nicht besonders schwer. Erst im August 2018 war der Mann aus seiner letzten Haft entlassen worden: Dreieinhalb Jahre hätte er wegen schweren bandenmäßigen Diebstahls absitzen müssen. Nachdem er rund zwei Drittel abgebüßt hatte, war die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Nach seiner vorerst letzten Tat war er dann nach Rumänien getürmt, wo er aber mithilfe eines internationalen Haftbefehls schließlich festgenommen und nach Deutschland überstellt wurde.

Mit dem Urteil kann der Mann eigentlich zufrieden sein: Ursprünglich waren nämlich statt der nun verurteilten 21 Fälle sage und schreibe 42 Taten angeklagt. Die Hälfte der Anklagepunkte endete allerdings mit einer Einstellung des Verfahrens. Die übrigen Taten hatte der Mann dann weitgehend eingeräumt. Einzig an drei Hochgeschwindigkeitsfahrten wollte er sich nicht mehr erinnern. Da er aber nach Überzeugung des Gerichts die benutzten Autos zuvor gestohlen und somit die Verfügungsgewalt über sie hatte, interessierte es die Kammer nurmehr am Rande, dass der Geblitzte auf den Fotos nur schemenhaft zu erkennen ist.

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