Prozess vor dem Bonner Amtsgericht Mit Kaffee verbrüht: Frau fordert Schmerzensgeld

Bonn · Eigentlich sollte es ein rauschendes Fest werden. Die Hochzeitstorte war angerichtet, die Kaffeetafel gedeckt und alle freuten sich auf eine schöne Feier in Bonn. Das Essen kam extra von einem Catering-Service aus Düsseldorf und viele Gäste waren angereist. Doch nun klagt eine 38-Jährige vor dem Bonner Amtsgericht gegen die Catering-Firma.

 Eine Frau, die sich mit Kaffee aus der Kanne eines Caterers verbrüht hat, klagt vor dem Amtsgericht auf 3000 Euro Schmerzensgeld.

Eine Frau, die sich mit Kaffee aus der Kanne eines Caterers verbrüht hat, klagt vor dem Amtsgericht auf 3000 Euro Schmerzensgeld.

Foto: dpa

Die Frau klagt, weil sie sich mit dem Kaffee der Firma verbrüht hat, und fordert 3000 Euro Schmerzensgeld.

Am 16. August 2014 war die Klägerin aus Kerpen zu der Hochzeit in Bonn eingeladen. Die Mitarbeiter der Catering-Firma hatten auf den Tisch der 38-Jährigen zwei Thermoskannen mit frischem Kaffee gestellt. Die Gäste sollten sich daran selbst bedienen und sich zu Kuchen und Torte mit Kaffee versorgen.

Das versuchte die Klägerin auch zunächst, doch aus der Kaffeekanne wollte kein Tropfen kommen. Sie hantierte mit der Öffnung der Kanne und drehte schließlich zweimal leicht an dem Deckel, um an das heiße Getränk zu kommen. Plötzlich sprang der Deckel aus seiner Fassung und die Kaffeekanne explodierte förmlich: Der heiße Kaffee spritzte heraus und verbrühte die Klägerin.

Die 38-Jährige erlitt Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht sowie Verbrennungen dritten Grades auf dem Oberschenkel. Sie wurde in ein Kölner Krankenhaus gebracht und hat bis heute Probleme mit Narben und Schmerzempfindlichkeit.

Kaffeekanne explodierte förmlich

In ihrer Klage gibt die Frau an, es sei „allgemein bekannt, dass von Kaffeekannen eine erhöhte Gefahr“ ausgehe. Daher sei der Catering-Service seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Zudem sei die Kaffeekanne fehlerhaft gewesen.

Zu viel Druck habe für das Herausspritzen des Kaffees gesorgt. Der Catering-Service hätte nach Auffassung der Klägerin dafür sorgen müssen, dass ein solches Unglück nicht passieren kann. Dem wäre beispielsweise Sorge getragen gewesen, wenn Mitarbeiter der Firma den Kaffee ausgeschenkt hätten, oder sichere Kannen verteilt worden wären. Die Catering-Firma bestreitet die Vorwürfe.

Schließlich habe keiner ihrer Mitarbeiter die Klägerin mit dem Kaffee verbrüht, sie habe das Unglück selbst verschuldet. Es sei nicht möglich, dass nach zwei leichten Drehungen der Deckel der Kaffeekanne aus der Fassung gedrückt werde, sie müsse die Kanne „unsachgemäß“ genutzt haben. Wahrscheinlich habe die 38-Jährige nicht richtig aufgepasst und die Kaffeekanne falsch bedient. Zudem seien 3000 Euro Schmerzensgeld eine viel zu hohe Forderung. Ein Verhandlungstermin vor dem Bonner Amtsgericht steht noch nicht fest.

Aktenzeichen 111 C 196 / 16

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