Landgericht Bonn Mitarbeiter eines Bonner Supermarktes verletzt Kollegin

Bonn · Weil sie durch die wuchtig aufgestoßene Tür eines Kühlraums an der Schulter verletzt wurde, verklagte eine 63-jährige Mitarbeiterin eines Supermarktes ihren 53-jährigen Kollegen. Das Bonner Landgericht wies jedoch die Klage ab, weil eine Absicht nicht nachgewiesen werden kann.

 Das Landgericht Bonn.

Das Landgericht Bonn.

Foto: picture alliance / dpa
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