Tödlicher Sturz auf Pützchens Markt Mitglied von Schaustellerfamilie aus Bonn angeklagt

Bonn · Nach dem tödlichen Sturz eines 31-jährigen Arbeiters vom Riesenrad am 13. September 2017 auf Pützchens Markt hat die Bonner Staatsanwaltschaft nun einen Angehörigen der Bonner Betreiberfamilie Kipp wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Der tödliche Sturz eines 31-jährigen Arbeiters vom Riesenrad auf Pützchens Markt am 13. September 2017 hat demnächst ein Nachspiel vor dem Bonner Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft hat ein 25-jähriges Mitglied der Bonner Betreiberfamilie Kipp wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und wirft ihm Verletzungen arbeitsrechtlicher Vorschriften vor. Das teilte Gabriela Wester, Sprecherin des Amtsgerichts, am Donnerstag auf Anfrage mit.

Pützchens Markt, der 2017 im Zeichen der 650-Jahr-Feier stand, war am Vorabend mit einem Feuerwerk zu Ende gegangen, auf dem Platz wurden an jenem Mittwochvormittag die Fahrgeschäfte abgebaut. Auch das Riesenrad. Das Wetter war schlecht, es regnete, und ein kräftiger Wind blies, als es kurz vor elf Uhr passierte: Der 31-jährige rumänische Wanderarbeiter, der auf das 55 Meter hohe Riesenrad geschickt worden war, um den runden Europastern im Zenrum des Fahrgeschäfts zu lösen und an dem bereitstehenden Kran zu befestigen, stürzte aus ungefähr 27 Metern in die Tiefe.

Er wurde so schwer verletzt, dass um 10.56 Uhr nur noch sein Tod festgestellt werden konnte. Die Fassungslosigkeit nach dem Unglück war nicht nur bei den Schaustellern groß. Auch Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan und Kölns Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki sprachen den Kollegen und der Familie des Getöteten ihr Mitgefühl aus.

Nur einsträngiges Sicherungsgeschirr ausgegeben

Wie es trotz Sicherungsmaßnahmen zu diesem Sturz kommen konnte, war anschließend Gegenstand ausführlicher Untersuchungen von Fachleuten, die im Auftrag von Bezirksregierung und Staatsanwaltschaft tätig wurden und die nun zu der Anklage gegen den 25-jährigen Schausteller führen. Die Bonner Staatsanwaltschaft ist inzwischen davon überzeugt: Der 25-Jährige, in der Schaustellerfamilie zuständig für die Angestellten und deren Sicherheit, hat Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung missachtet.

Laut Anklage trug der Arbeiter zwar ein Sicherungsgeschirr, als er auf der Leiter am Riesenrad hinauf kletterte, um dann weiter bis ans Ende der Nabe zu gehen und die sogenannte Sonne zu lösen. Aber, so die Ermittler: Entgegen der gesetzlichen Regelungen hatte der Arbeiter statt eines zweisträngigen nur ein einsträngiges Sicherungsgeschirr ausgehändigt bekommen. Und das konnte er laut Anklage noch nicht einmal richtig einsetzen, weil die Steigschutzeinrichtung defekt war.

Wie die Untersuchungen nach dem Unglück laut Anklage ergaben, hatte der 31-jährige Arbeiter die „Sonne“ schon gelöst, am Kran befestigt und war dann auf der Nabe auf dem Rückweg zur Leiter, als er abstürzte. Wie die Gerichtssprecherin erklärte, wirft die Anklage dem 25-jährigen Beschuldigten vor, die Sicherheitsprobleme gekannt zu haben.

Anwalt des Angeklagten widerspricht

Schon im Jahr zuvor habe die Berufsgenossenschaft nach einer Besichtigung des Riesenrads in einem Bericht am 29. September 2016 festgestellt: Um die nötige Sicherheit zu gewährleisten, ist bei Arbeiten an diesem Fahrgeschäft ein zweisträngiges Sicherungsgeschirr erforderlich. Außerdem, so erläuterte Wester, heißt es laut Anklage in dem Bericht: Im Übrigen sei das existierende einsträngige Sicherungsgeschirr auch noch kaputt gewesen.

Anwalt Carsten Rubarth widerspricht als Verteidiger des 25-Jährigen der Staatsanwaltschaft und erklärt laut Anklage: Der tödliche Sturz könne nicht passiert sein, weil der Arbeiter nur ein einsträngiges Sicherungsgeschirr erhalten habe. Denn auch damit hätte er sich sichern können. Demnächst muss eine Strafrichterin den Fall klären.

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