Landgericht Bonn Mobbing via YouTube - Jugendliche müssen Mitschüler 5000 Euro zahlen

BONN/RHEIN-SIEG-KREIS · Einen solch krassen Fall von Mobbing unter Schülern haben die Richter der 9. Zivilkammer am Bonner Landgericht nach eigenen Angaben noch nicht erlebt. Zwei damals 13 Jahre alte Jungen aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis hatten ein Musikvideo gedreht und es im Mai 2010 auf der Internetplattform Youtube eingestellt.

In dem Rapvideo werden ein gleich alter schwarzer Mitschüler und dessen aus Afrika stammende Familie vor allem rassistisch und sexistisch aufs Übelste verunglimpft. Vor dem Landgericht forderte die betroffene Familie nun nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sondern zudem insgesamt 14.000 Euro Schmerzensgeld von den inzwischen 16-Jährigen.

Die Urheber des Videos hatten den Rap unter einem Pseudonym ins Internet gestellt. Die Stimme war mithilfe eines technischen Geräts manipuliert worden. Innerhalb von neun Tagen war das Schmählied 107 Mal angeklickt worden. Als das Mobbingopfer von Klassenkameraden und Fußballfreunden darauf angesprochen wurde, erstattete die Familie Anzeige. Vier Tage später wurde das Video von der Internetplattform genommen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte damals wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der Beleidigung und der Verunglimpfung. Mehrere Schüler aus der Klasse wurden vernommen. Dabei sollen die Mitschüler erklärt haben, dass die beiden Urheber des Videos Schwarze hassen würden. Einer von ihnen habe den Kläger bereits mehrfach provoziert und sich mit ihm geprügelt. Am Ende wurde das strafrechtliche Verfahren allerdings aufgrund der Strafunmündigkeit sämtlicher Beteiligter eingestellt.

Der Vorsitzende Richter der Zivilkammer bezeichnete die Art der Schimpfwörter im Prozess als "völlig entwürdigend". Da frage man sich, wie die Kinder überhaupt an solche Worte kommen. Dies sei nur durch den entsprechenden Missbrauch von Pornoseiten im Internet zu erklären.

Schließlich griffen beide Seiten den Vorschlag des Landgerichts zu einer gütlichen Einigung auf: Die Familie erhält insgesamt 5000 Euro von den beiden verklagten Jugendlichen. Darüber hinaus wurde eine Unterlassungsvereinbarung geschlossen. In der Schule über den Weg laufen werden sich die Jugendlichen indes nicht mehr: Das Mobbingopfer hatte gleich nach dem Vorfall die Schule gewechselt.

Aktenzeichen: LG Bonn 9 O 433/12

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