WCCB-Schadensersatzprozess vor dem Bonner Landgericht Muss Bärbel Dieckmann als Zeugin aussagen?

Bonn · Die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann beruft sich im WCCB-Schadensersatzprozess auf ihr Aussageverweigerungsrecht. Das Gericht befindet darüber am Mittwoch, 9. August.

Der Schadensersatzprozess in Bonns größtem Bauskandal vor dem Landgericht neigt sich dem Ende zu. 33 Zeugen hat die 1. Zivilkammer gehört im Rechtsstreit der Stadt Bonn gegen den betrügerischen Investor des World Conference Center Bonn (WCCB), Man-Ki Kim, und dessen rechte Hand, Ha-S. C. Nur eine Zeugin fehlt noch: die damalige Verwaltungschefin und Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann. Ob die heutige Präsidentin der Welthungerhilfe als Zeugin Nummer 34 noch aussagen muss, entscheidet das Gericht am 9. August.

Denn Dieckmann will nicht in den Zeugenstand treten und hat dem Gericht mitgeteilt: Sie berufe sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, das ihr zustehe, um sich bei wahrheitsgemäßer Aussage nicht der Gefahr von Schadensersatzansprüchen auszusetzen.

Ob ihr dieses Recht tatsächlich zusteht, darüber streiten sich die juristischen Geister dieses Falls, und so hat das Gericht allen Seiten bis diesen Mittwoch um 24 Uhr Zeit gegeben, die Gründe für oder gegen dieses Recht schriftlich mitzuteilen. Das letzte Wort hat jedoch die Kammer, und die entscheidet am 9. August, ob die einstige OB in den Zeugenstand treten muss. Sollte sie aussagen müssen, wäre es das erste Mal, dass sie sich bei der juristischen Aufarbeitung des WCCB-Skandals, für den sie bislang jede Verantwortung abstritt, den Fragen eines Gerichts stellen müsste.

Dieckmann will nicht aussagen

In den abgeschlossenen WCCB-Strafverfahren berief sie sich ebenfalls auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, um sich nicht der Gefahr von Strafverfolgung auszusetzen. Die droht ihr nun nicht mehr, alle eventuellen Taten sind verjährt. Und liegen so lange zurück, dass sich auch die vier letzten der 33 Zeugen gestern erkennbar schwer taten mit ihren Erinnerungen an die Zeit Ende 2005. Damals waren sie Mitglieder des Rates, der am 14. Dezember Kims Firma SMI Hyundai Corp. den Zuschlag als Investor gab. Und nun sollen sie dem Gericht sagen, welche Vorstellungen sie damals von Kims Firma und deren finanzieller Leistungsfähigkeit hatten.

Als Zeugen treten nacheinander die beiden SPD-Politiker Dieter Schaper und Bodo Buhse, Heinz-Helmich van Schewick (CDU) und Karl Uckermann (Grüne) in den Zeugenstand. Und in einem Punkt sind sich alle sicher und einig: Für sie sei klar gewesen, dass der koreanische Großkonzern Hyundai hinter Kims Firma stehe. Eine bewusste und fatale Täuschung, wie sich erst zu spät herausstellte.

Sparkasse sprang mit Kredit ein

Denn Kim konnte die geforderten 40 Millionen Euro Eigenkapital nicht beibringen, die Sparkasse sprang trotz anfänglicher Absage mit einem Kredit ein – gegen eine Bürgschaft der Stadt, die mit dem Wort „Nebenabrede“ getarnt war. Auch das, so die Zeugen, sei ihnen nicht mitgeteilt worden. Für sie sei die Finanzierung klar gewesen. „Sie dürfen ja auch einen wesentlichen Player nicht vergessen: die Sparkasse“, erklärt Schaper auf die entsprechende Frage von Kammervorsitzendem Stefan Bellin. Auch die anderen Zeugen stellen klar: Weil die Sparkasse mit im Boot gewesen sei, habe man keine Bedenken gehabt.

Als das Gericht den Zeugen vorhält, die beiden städtischen Projektbeauftragten hätten ausgesagt, sie hätten gewusst, dass nicht der Großkonzern Hyundai hinter Kim stehe, kommt nur Kopfschütteln. Und Uckermann sagt: „Eine Verwaltung, die so wesentliche Punkte verschweigt, begeht ein Dienstvergehen.“

Warum Dieckmann die schon früh erkannten Finanzprobleme verschwieg, soll sie später gegenüber Uckermann erklärt haben, wie der nun im Prozess erneut erklärt. Nachdem er im Frühjahr 2009 Einsicht in die WCCB-Akten genommen und Dieckmann angesprochen habe, habe sie geantwortet: Hätte ich euch informiert, hättet ihr den Bau verhindert. Genau das hatte Uckermann bereits 2012 im Strafprozess gegen Kim ausgesagt. Ein Dementi von Dieckmann folgte umgehend.

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