Prozess am Landgericht Mutmaßliche Hintermänner eines Online-Betrugs auf der Anklagebank

Bonn · Nachdem ein Strohmann bereits vor vier Jahren verurteilt worden war, stehen nun die mutmaßlichen Hintermänner in einem Betrugsfall vor Gericht. Sie sollen versucht haben, die Unachtsamkeit von Unternehmern auszunutzen.

 Zwei mutmaßliche Hintermänner in einem Betrugsfall mussten sich vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Zwei mutmaßliche Hintermänner in einem Betrugsfall mussten sich vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Foto: Leif Kubik

Behördenschreiben verströmen ja oft einen ganz eigenen Charme: Genau wie die Schreiben des „Zentralen Gewerberegisters zur Erfassung und Registrierung inklusive Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“, die vielen Unternehmern in ganz Deutschland zwischen September 2014 und Mai 2016 ins Haus flatterten. Die Briefe stammten allerdings nicht von einer staatlichen Stelle, sondern von einem Bonner Unternehmen, das Einträge in einem der Öffentlichkeit weitgehend verborgen gebliebenem Online-Verzeichnis verkaufte - zum stolzen Preis von 398,88 Euro pro Jahr.

Seit diesem Donnerstag müssen sich zwei 46- und 48 Jahre alte Brüder aus Frechen wegen gewerbsmäßigen Betruges vor dem Bonner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht nämlich davon aus, dass das Versenden der knapp 1500 Schreiben illegal war.

Die Masche ist mittlerweile in der Öffentlichkeit nicht mehr ganz unbekannt: Mit den offiziell anmutenden Schreiben versuchen die Absender regelmäßig die Unachtsamkeit der Empfänger auszunutzen. Auch bei den in Bonn verhandelten Briefen prangte entweder ein an die Flagge der EU erinnerndes Sternenlogo auf dem Briefkopf oder ein Adler, der eher dem doppelköpfigen albanischen Wappentier ähnelte als dem deutschen Bundesadler. Um das zu bemerken, musste man allerdings schon etwas genauer hinsehen und auch nur dann hätte man entdecken können, dass man mit der Antwort unter der „gebührenfreien Faxnummer“ ein teures, zweijähriges Abonnement für einen Eintrag in einem weitgehend nutzlosen Verzeichnis abschloss.

Vor gut vier Jahren wurde in dem Fall bereits schon einmal vor dem Bonner Landgericht verhandelt. Ende August 2017 verurteilten die Richter der 3. Großen Strafkammer einen damals 45-jährigen Familienvater zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der Gelegenheitsarbeiter war zwar offiziell Vorstandsvorsitzender der Aktiengesellschaft, die das Online-Register betrieb und für die ungewünschten Anschreiben verantwortlich war.

Angeklagter war nur Strohmann

Allerdings kristallisierte sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass der Angeklagte nur als Strohmann fungierte. Im Rahmen seines umfangreichen Geständnisses verriet er damals seine Hintermänner und nach mehrjährigen, umfangreichen Ermittlungen steht für die Staatsanwälte fest, dass es sich um die beiden Brüder handelt, die nun vor Gericht stehen. Ein auf den Konten der AG sichergestellter Betrag von rund einer Million Euro wurde seinerzeit verwendet, um die Opfer auszuzahlen.

Noch vor Verlesung der Anklage trugen die Anwälte der Angeklagten umfangreiche Anträge vor, in denen sie unter anderem wegen angeblicher Verfahrensfehler der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens beantragten. Bis zum nächsten Verhandlungstag will die Kammer nun darüber entscheiden und für den Fall, dass das Verfahren fortgesetzt wird, den vor vier Jahren verurteilten Strohmann als Zeugen hören. Das Urteil dürfte erst Anfang des kommenden Jahres gesprochen werden.

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